Langzeitarbeitslos- Förderung durch ARGE ?

Hallo,ich weiss jetzt nicht ob ich mich da mal verlesen habe, aber ist es so dass wenn ein Langzeitarbeitsloser eingestellt wird- in Teilzeit - dass die ARGE am Anfang finanzielle Unterstützung für den Arbeitgeber leistet?? Oder wie heisst das? Muss das beantragt werden? Elke, herzliche GRüße an Euch alle

Hallo,

ist es so dass wenn ein Langzeitarbeitsloser eingestellt
wird- in Teilzeit - dass die ARGE am Anfang finanzielle
Unterstützung für den Arbeitgeber leistet?

Was heißt in Teilzeit? Soll die Tätigkeit eine versicherungspflichtige werden oder nicht?

Oder wie heisst
das?

Eingliederungszuschuss. http://www.arbeitsagentur.de/nn_27612/Navigation/zen…

Muss das beantragt werden?

Ja natürlich (vom Arbeitgeber). Ohne Antrag keine Leistung!

MfG

nicht nur langzeitarbeitslose…
das gilt für alle wiedereinsteigerinnen nach dem erziehungsurlaub und für alle über 50 jährigen - der zuschuss ist verhandlungssache mit dem vermittler, d.h. er kann sich über 3-12 monate erstrecken.

wichtig: vor arbeitsaufnahme verhandeln, im nachhinein ist nichts mehr machbar.

am besten mal selbst mit dem vermittler reden was drin wäre, damit man bei vorstellungsgesprächen bescheid weiss ob und wie viel es an zuschuss gibt.

gruss
paragraphenmaus