Hallo,
was gestern ein AL2-Empfänger erzählte, kann doch nicht wahr sein:
Es gibt auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit immer mehr
„nicht öffentliche“ Stellenausschreibungen, d.h. um die Adresse,
Tel. des AG in Erfahrung zu bringen, muss zuerst das AA, bzw. der
betreffende Bearbeiter bei der Agentur für Arbeit angerufen werden,
welcher dann die Adresse für die Bewerbung mitteilt.
Nur scheinen diese Adressen für einen auserwählten Personenkreis
bestimmt zu sein. Nämlich für die AL1-Empfänger.
Meldet sich eine arbeitsuchende Harz4-Person und möchte die Adresse
bei der AA in Erfahrung bringen, wird er abgewiesen,
d.h. der AA-Bearbeiter rückt nicht mit der Adresse raus.
Ist diese Praxis irgendwo festgeschrieben, geregelt?
(wieso das so ist, brauchen wir hier bitte nicht zu diskutieren
…Provision für Vermittlung, daher AA und ZfA Konkurenz)
Ist diese Handhabung vielleicht frei zu bestimmen, also von
Agentur zu Agentur verschieden, bzw. so geregelt wie’s gerade passt?
Darüber muss doch irgendwo klare Bestimmungen geben. Kann es denn sein,
dass ein Arbeitsuchender und arbeitslos gemeldeter, der dem ersten
Arbeitsmarkt unter strengen Forderungen von Behördenseite zur Verfügung
stehen soll, die Stellenbörse von der gleichen Behörde,
bzw. Schwesterbehörde, nur eingeschränkt benutzen darf?
Wenn es ein ähnliches Angebot wie die Internetseiten/Stellen der
AA für AL2 gäbe, dann wäre diese Praxis ja zu akzeptieren.
Doch es gibt nur für beide, AL1 und AL2, ein und dasselbe Angebot.
Ebenso wäre die Nichtherausgabe der Adresse für Arbeitsuchende,
welche in Arbeit sind, auch noch akzeptabel.
Ist eine soche Praxis für AL2-Empfänger nicht diskriminierend?
Grüße,
Erik
Hallo,
Bitte einmal konkreter definieren…
Das Portal „Arbeitsstellen“ der Bundesagentur für Arbeit ist für ALLE
Arbeitssuchenden da…
Die einzigen Einschränkungen gibt es nur anhand des Stellenangebotes…
wie:
-Qualifikationen
-Vermittlungsgutschein
zum B.
Eine „Nicht-Herausgabe“ der Arbeitgeber-Anschrift könnte also nur in der Tatsache begründet sein,das der Arbeitslose nicht in das
„Auswahlraster“ des Stellen-Angebotes passt…
(zum B. Schlosser will sich auf Krankenpfleger-Stelle bewerben)
das ist quatsch
die stellen werden meist nicht öffentlich von den unternehmen direkt ausgeschrieben, damit diese nicht mit bergen von bewerbungsmappen erschlagen werden.
die agentur oder der private vermittler erhält angaben zur gewünschten person, sprich alter, qualifikation etc. und gibt vor wie viele personen vorgeschlagen werden sollen.
ruft eine person an und passt nicht zu den vorgaben erhält sie auch keine adresse. oftmals werden die adressen sowieso gar nicht rausgegeben und die bewerbungen werden einfach an den entsprechenden kunden weiter gegeben, erst wenn man in die nähere auswahl kommt, erfährt man wer dahinter steckt.
für viele alg I oder alg II empfänger gibt es spezielle wiedereinstiegsförderungen, die den arbeitgeber eher willig stimmen es mit dieser person zu versuchen - soweit ein guter eindruck vorliegt - als dass diese personen benachteiligt werden.
also keine panik!
gruss
paragraphenmaus