Arbeitslosengeldanspruch als Schwerbehinderter?!

Hallo!

In dem Fall der mich interessiert geht es um einen Arbeiter Bj.45 der nun von seinem behandelnden Arzt erfahren hat dass er seinen Beruf wohl nicht mehr ausüben kann.
Nun meint der Arzt dass er seine Rente beantragen MÜSSE, da dies zum einen von der Krankenkasse VERLANGT werden könne, da die wiedereinsatz in seinem derzeitigen Beschätigungsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich wäre.
Weiterhin hieß es dass er keine Leistungen vom Arbeitsamt beziehen könne, da er ja wegen seiner körperlichen Verfassung dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung stünde.

Mir persönlich kommen diese Aussagen zwar in einem gewissen Maße logisch, aber für Deutschland wnig authentisch vor.

Nun zu meinen konkreten Fragen:

1.) Kann die Krankenkasse darauf bestehen dass man die Rente beantragt wenn man sich noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befindet?

2.) Kann einem langjährigen Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung einfach jedwede Leistung vorenthalten werden nur weil er nicht mehr arbeiten kann?

3.) Wo kann man sich zu dieser Problematik am besten Hilfe suchen (neben wer-weiss-was) ;o) ?

Schonmal im Voraus vielen Dank für eure Mühe!!!

Gruß Hudel

Hallo!

2.) Kann einem langjährigen Beitragszahler der
Arbeitslosenversicherung einfach jedwede Leistung vorenthalten
werden nur weil er nicht mehr arbeiten kann?

Arbeitslosengeld setzt ja voraus, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Kann er denn gar nicht mehr arbeiten, oder nur in seinem alten Beruf nicht mehr? Wenn er noch irgendwas arbeiten kann, dann kann er doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man tatsächlich noch einen Job bekommt, dürfte doch eigentlich keine Rolle spielen. -

Ich würde jetzt mal rein gefühlsmäßig schätzen, dass es sich hier um eine gängige Praxis handelt, die nicht ganz klar geregelt ist.

3.) Wo kann man sich zu dieser Problematik am besten Hilfe
suchen (neben wer-weiss-was) ;o) ?

Ich würde es mal bei der Rentenberatung bei der zuständigen Versicherungsanstalt versuchen.

Vielleicht hier http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
linke Seite unter Beratung => Beratungsstellen

Viele Grüße
Simsy

Hiho!

Zunächst vielen Dank für die flotte Antwort.

Mitlerweile bin ich auch noch etwas schlauer geworden.
Der betreffende Arbeitsnehmer hat dass Glück dass er durch sein Alter ruhig arbeitslos werden darf und auch Arbeitslosengeld bekommt, selbst wenn er sagt „ich möchte nicht mehr arbeiten bis zur Rente“.
Dafür muss er dann aber auch sofort die Rente beantragen, sobald er diese ohne Abzüge bekommen kann.
Das ganze ist unter dem Begriff „58er-Regelung“ bekannt. Das Arbeitsamt nennt es glaub ich „vereinfachter Anspruch“ oder so ähnlich.

Auf alle Fälle ist die betreffende Person nun glücklich und zufrieden.

Gruß Hudel

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Aha, interessant!
Danke für die Erklärung!