Miete vom Sozialamt

Hallo,

Person A ist Tochter von Person B und Ehefrau von Person C.
Person B hat ein Zweifamilienhaus, in der eine größere Wohnung (4 Zimmer) frei geworden ist.
Person A möchte sich mit ihren 2 Kindern von Person C trennen und in die Wohnung von Person B einziehen.
Person C verbleibt vorerst in der ehelichen Mietwohnung.
Da Person C insgesamt hohe Kosten hat, braucht Person A die Hilfe des Sozialamts. Springt das Sozialamt in solch einem Fall überhaupt ein? Konkret meine ich den Fall, daß Person A ja theoretisch bei Person B umsonst leben könnte und somit ungerechtfertigt Geld beziehen würde.
Mich interessiert also, ob das Sozialamt bei solch einer Konstellation die Hilfe verweigern kann?

LG
Mikhael

Hallo,

zunächst mal wendet sich das Sozialamt an Person C, wegen Unterhalt usw.
Ist dort nichts, oder nicht ausreichend was zu holen, kommen als nächstes die Eltern von A dran.
Die müssen ebenfalls ihr Einkommen offenlegen.
Falls es dort auch nichts oder nur wenig gibt, übernimmt das Sozialamt die Kosten, oder einen Teil davon.

Liebe Grüße
Wolly