Nehmen wir mal an ein Mann will nach 5 jähriger arbeitslosigkeit wieder in seinen Beruf einsteigen. Er leidet aber unter Panikattacken und Angststörung. Er hat einen Arbeitgeber gefunden der ihn einstellen will, aber ihn zuerst prüfen will ob er die volle Arbeitsleistung erbringen kann. Der Mann wendet sich ans Amt um eine Trainingsmaßnahme zu bekommen. Die Maßnahme wird abgelehnt, weil der Mann Panik und Angstörungen hat. Der Mann weiß aber aus verschiedenen Therapien das er arbeiten gehn muss um die Panikattacken und Angstörungen wegzubekommen.
Nur möchte ich mal eure Meinung wissen, ob das Arbeitsamt, diesen Mann die Trainingsmaßnahme verweigern darf.
Nur möchte ich mal eure Meinung wissen, ob das Arbeitsamt,
diesen Mann die Trainingsmaßnahme verweigern darf.
Hallo, diese spezielle Massnahme vielleicht, für psychisch kranke gibt es eben spezielle Trainingsmassnahmen, da sowas eben mehr pädogogischen und weniger fachlichen Einsatz der Trainer erfordert.
Dazu gibts bei den Arbeitsämtern spezielle Fachbereiche, die sich um behinderte (psychische krankheit = seelische Behinderung) kümmern, zT. laufen die unter REHA-Beratung oder Eingliederungshilfe für Behinderte.
was der Arbeitsamt darf oder nicht ist eine sehr gute Frage.
Leider sind die Regel so verschwommen, das man fast einen R.A. nehmen musste um überhaupt ein Ohr zu bekommen.
Soweit meine Erfahrung.
Ich habe aber auch schon gutes erlebt.
Ich würde das beim Gespräch am A.Amt so formulieren:
„Ich weiss das ich eine Schwäche habe und zwar…XYZ.
Ich möchte sie entgegensteuern. Ich habe leider kein Mittel um dies selber zu finanzieren. Was können sie mir anbieten?“
Dann sind die am Zug.