Sperrung bei fristloser Kündigung

eine ganz dringende Frage
Jemand bekommt die fristlose Küdigung und dadurch eine 3monatige Sperrung des Arbeitslosengeldes. Aber es stehen ja nun trotzdem alle Fixkosten, wie Miete usw an, was kann man da machen, wohin kann sich da wenden. es muß doch da eine Übergangslösung geben.

da gibbet es noch dat gute alte Sozialamt

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Jemand bekommt die fristlose Küdigung und dadurch eine
3monatige Sperrung des Arbeitslosengeldes. Aber es stehen ja
nun trotzdem alle Fixkosten, wie Miete usw an, was kann man da
machen, wohin kann sich da wenden. es muß doch da eine
Übergangslösung geben.

Antrag auf alg II stellen z.B.

man kann arbeitslosengeld II beantragen, dort wird dem grunde nach, aber gleichzeitig wir bei alg I sanktioniert

es wir hier entschieden nach u 25 (unter 25) unter ü 25 (über 25). da die Miete gezahlt werden muss, um eventuelle mietschulden zu vermeiden, wird die miete übernommen und direkt an den vermieter überwiesen. da in den meisten fällen die regelleistung entfällt kann ein lebensmittelgutschein ausgehändigt werden.

um ganz sicher zu sein, sollte man in die nächste arge/in das nächste jobcenter persönlich vorsprechen um alle eventualitäten abzuklären und gegebenenfalls zu erfahren welche unterlagen abzugeben sind.

da jeder fall unterschiedlich zu behandeln ist, kann man nicht sagen es besteht anspruch. es sind auch noch die faktoren vermögen und einkommenszufluss entscheidend

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