ALG2: Anrechnung Rentenversicherung

Kuckuck!

Nehmen wir mal an, ein ALG2-Empfänger habe eine Rentenversicherung laufen und dies auch ordnungsgemäß bei der ARGE angegeben.

Nun erwägt der Leistungsempfänger, diese Versicherung zu kündigen.

Inwiefern wurde die Versicherung damals ins ALG2 eingerechnet? Gibt es da einen bestimmten Prozentsatz?

Kurz gesagt: Nehmen wir mal an, der monatliche Beitrag zur Versicherung beträgt ca. 50 Euro. Würde das ALG2 bei Kündigung der Versicherung nun um 50 Euro sinken? Oder besteht da gar kein Zusammenhang? Oder wären es nur 10 Euro?

Weil: Wenn die 50 Euro zu 100% angerechnet werden, das ALG2 somit um 50 Euro sinken würde, dann wäre es Käse, die Versicherung zu kündigen, da das Endergebnis unterm Strich bei plusminus Null liegt.

Danke & MfG

Miau :wink:

Kuckuck!

Nehmen wir mal an, ein ALG2-Empfänger habe eine
Rentenversicherung laufen und dies auch ordnungsgemäß bei der
ARGE angegeben.

Nun erwägt der Leistungsempfänger, diese Versicherung zu
kündigen.

Inwiefern wurde die Versicherung damals ins ALG2 eingerechnet?
Gibt es da einen bestimmten Prozentsatz?

Kurz gesagt: Nehmen wir mal an, der monatliche Beitrag zur
Versicherung beträgt ca. 50 Euro. Würde das ALG2 bei Kündigung
der Versicherung nun um 50 Euro sinken? Oder besteht da gar
kein Zusammenhang? Oder wären es nur 10 Euro?

Weil: Wenn die 50 Euro zu 100% angerechnet werden, das ALG2
somit um 50 Euro sinken würde, dann wäre es Käse, die
Versicherung zu kündigen, da das Endergebnis unterm Strich bei
plusminus Null liegt.

Wenn ich dort Beiträge zahle hat das nix mit der höhe von HIV zu tun. Wenn ich die Versicherung kündige kommt der Auzahlbetrag als Eingang zur Anrechnung und später evtl. bei den Freibeträgen für vorhandenes Vermögen zur Anrechnnung.

Im übrigen sind Lebensversicherungen egal welcher Coleur für die allermeisten Kunden nur ein Verlustgeschäft. Deshalb rate ich, den eingzahlten Beitrag mit dem Rückkaufwertwert zu vergleichen, bitte ne Pulle Wiskey vorher bsorgen:wink:

Der Kater

Danke & MfG

Hallo

Nehmen wir mal an, ein ALG2-Empfänger habe eine
Rentenversicherung laufen und dies auch ordnungsgemäß bei der
ARGE angegeben.

Geht es um Riesterrente?

Nun erwägt der Leistungsempfänger, diese Versicherung zu
kündigen.

Inwiefern wurde die Versicherung damals ins ALG2 eingerechnet?
Gibt es da einen bestimmten Prozentsatz?

Wenn es um Riesterrente geht, dann wurde dieser Versicherungbeitrag meines Wissens nur dann abgesetzt, wenn der ALG2-Empfänger ein weiteres Einkommen hatte. Ob das nur auf Antrag geschieht, und ob es sich bei dem Einkommen um Arbeitseinkommen handeln muss, ist mir nicht genau bekannt (diese Info überhaupt ein bisschen mit vorsicht genießen, ganz genau weiß ich es nicht).

Diese Versicherungsbeiträge werden jedenfalls nicht direkt von der ARGE übernommen.

Viele Grüße
Simsy