Also Person A hat zum 01.09. eine Einstellung bekommen und den Lohn am 28.09. aufs Konto bekommen, soll nun das Harz4 Geld vom 01.09. zurückzahlen, obwohl Person A von dem Lohn der Arbeit im Oktober also ab 01.10. leben muss. Wenn Person A das Geld zurückzahlt hat Person A kein Geld zum leben,keine Miete im Oktober. Wenn Person A es nicht zurückzahlt, hat Person A Schulden bei der ARGE. Es kann doch wohl nicht Gesetzt sein, das der der eine Arbeit aufnimmt dadurch Schulden hat(es überschneiden sich hierbei ja keine Einkünfte)? Was tun? Wo Hilfe bekommen? Gruß von jemanden der echt dankbar für jedn Tipp wäre, den er nur kriegen kann!!!
Hallo
Also Person A hat zum 01.09. eine Einstellung bekommen und den
Lohn am 28.09. aufs Konto bekommen, soll nun das Harz4 Geld
vom 01.09. zurückzahlen, obwohl Person A von dem Lohn der
Arbeit im Oktober also ab 01.10. leben muss. Wenn Person A das
Geld zurückzahlt hat Person A kein Geld zum leben,keine Miete
im Oktober. Wenn Person A es nicht zurückzahlt, hat Person A
Schulden bei der ARGE. Es kann doch wohl nicht Gesetzt sein,
das der der eine Arbeit aufnimmt dadurch Schulden hat(es
überschneiden sich hierbei ja keine Einkünfte)?
aber doch , Zufluss im September, deshalb Rückforderungsanspruch gerechtfertigt
Ratenzahlung vereinbaren, was anderers kommt wohl nicht in Frage
Was tun? Wo
Hilfe bekommen? Gruß von jemanden der echt dankbar für jedn
Tipp wäre, den er nur kriegen kann!!!
LG
Mikesch
Wann hat Person A angefangen mit arbeiten?
Wenn Person A zum 1.9. angefangen hat mit arbeiten, hat er mit Gehaltseingang vom 28.09. das Ghalt vom September bekommen und am 1.9. das geld für September von der ARGE, somit hat A doppelt Geld bekommen und muss das der ARGE zurück zahlen. Ich weiß, dass ist absolut dämlich, aber doppelt Geld gibts vom Staat einfach nicht, auch wenn man so wieder im Berufsleben integriert ist.
Mein Tipp: Zur ARGE gehen, Sachverhalt schildern und halt eine Ratenzahlung vereinbaren!
Grüßle Nicole
Eben nicht, kein Geld doppelt bekommen!!! Person A hat am 01.09.Tätigkeit aufgenommen. Da noch Geld von der Arge bekommen.
Am 28.09. kam der Verdinst,kein Geld von der Arge mehr zum 01.10… Und trotzdem Rückzahlung, weil das Geld schon am 28.09. kam, aber davon muss Person A ja ab 01.10. leben, sonst ist da ja kein Geld!!!
Was soll denn das bitte für ein Gesetzt sein, wo man arbeiten geht, aber als Strafe Schulden machen muss, weil man sonst einen Monat ohne alles dasteht!!! Bei doppelter Zahlung hätte man das naklar nachvoll ziehen können, aber da ist ja nix doppelt.
Hallo Sophie!
Hartz IV ist eine Voraus-Leistung, d.h. Du bekommst am ersten das Geld für den Folgemonat. Dein Gehalt bekommst du hingegen rückwirkend. Das hat zur Folge, daß Du im September doppelt Geld bekommen hast, was der Grund ist für die Rückforderung der ARGE.
Gruß, Fugazi
Eben nicht, kein Geld doppelt bekommen!!! Person A hat am
01.09.Tätigkeit aufgenommen. Da noch Geld von der Arge
bekommen.
Ja, eben. Ich unterstelle mal, das war die Zahlung für September.
Wenn man am 1.9. die Arbeit angetreten hat, bekommt man am Ende des
Monats das Gehalt für - na? Eben: September. Dass der Arbeitgeber
nachträglich, die Arge offenbar vorschüssig* zahlt, ist lediglich
eine Formalität.
Angenommen, man würde ab 1.1. wieder arbeitslos erhieltete man ceteris
paribus am 30.12 das letzte Gehalt, am 1.1. schon wieder ALG.
*Gab es da nicht kürzlich Aufruhr, weil eine Umstellung von
vorschüssig auf nachträglich erfolgt ist?
Vielen Dank für eure Mühe, jetzt hat es klick gemacht, auch wenn ich dieses Gesetz für menschenverachtlichend halte. Da es nicht sein kann, dass Person A nun im Oktober keinen Cent hat und somit Schulden machen muss durch Arbeitsaufnahme. gruß
überflüssiges Vollzitat entfernt [Mod Xolophos]
grundsätzlicher irrtum
hi,
Vielen Dank für eure Mühe, jetzt hat es klick gemacht, auch
wenn ich dieses Gesetz für menschenverachtlichend halte.
von anderen durchgefüttert zu werden, hältst du aber nicht für menschenverachtend? für die, die durchfüttern müssen, meine ich.
Da es
nicht sein kann, dass Person A nun im Oktober keinen Cent hat
und somit Schulden machen muss durch Arbeitsaufnahme.
auch das ist ein irrtum. die schulden entstehen nicht dadurch, daß man anfängt zu arbeiten, sondern dadurch, daß man lange zeit NICHT gearbeitet hat.
was die rückzahlung selbst betrifft, haben dir bereits die anderen geraten, kontakt mit den arbeitsamt oder wie immer sich das ding gerade nennt, aufzunehmen und um eine ratenvereinbarung zu bitten. wo ist das problem?
gruß
ann
Hallo
Angenommen, man würde ab 1.1. wieder arbeitslos erhieltete man
ceteris
paribus am 30.12 das letzte Gehalt, am 1.1. schon wieder ALG.
Wenn der Arbeitgeber sich aber genau im Dezember mit seinen Zahlungen verspäten würde und erst am 1.1. überweisen würde, dann bekäme man am 1.1. kein ALG, sondern erst am 1.2.
Außerdem will man ja hoffen, dass „man“ nicht wieder arbeitslos wird.
*Gab es da nicht kürzlich Aufruhr, weil eine Umstellung von
vorschüssig auf nachträglich erfolgt ist?
Damit hat aber die Person, von der hier die Rede ist, vermutlich nichts zu tun. Ich gehe davon aus, dass sie nicht an diesem Aufruhr beteiligt war.
Simsy
Hallo
Was tun? Wo
Hilfe bekommen? Gruß von jemanden der echt dankbar für jedn
Tipp wäre, den er nur kriegen kann!!!
Mir fällt gerade ein, dass es da so einen Paragraphen gibt, in dem sinngemäß steht, dass ein Bescheid nicht wieder zurückgenommen werden darf, wenn das Geld in gutem Glauben schon ausgegeben wurde, also wenn der Empfänger es sich nicht hätte denken können oder hätte denken können müssen, dass er das Geld zu Unrecht erhalten hat.
Ich kann den mal raussuchen, dauert aber was. Das steht in irgendeinem Sozialgesetzbuch.
Also: Schon mal Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass das Geld nicht mehr da ist, und dass man nicht ahnte, dass man es evt. zurückzahlen muss.
Viele Grüße
Simsy
Nochmal hallo
Also: Schon mal Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass
das Geld nicht mehr da ist, und dass man nicht ahnte, dass man
es evt. zurückzahlen muss.
Es ist auch leicht zu beweisen, dass man es nicht ahnte: Wenn man es geahnt hätte, dann hätte man doch den AG gebeten, 3 Tage später zu zahlen.
MfG Simsy
Hallo
also wenn der Empfänger es sich nicht
hätte denken können oder hätte denken können müssen, dass er
das Geld zu Unrecht erhalten hat.
Da die Ämter nicht jeden Einzeln aufklären können bekommt jeder Empfänger von alg II ein Merkblatt -> http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Darin steht unter Punkt 4.7. „Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat im Voraus gezahlt.“.
Man kann also nicht argumentieren, dass man über diese Praxis nichts wusste und nicht ahnen konnte, dass man alg zu Unrecht bekommt, wenn am Monatsanfang nochmal gezahlt wird. Und so viele Zahlungen bekommt man von denen auch nicht, dass man sagen könnte „Ich wusste ja nicht, was Sie mir da zahlen.“.
MfG
Hallo,
habe ich da etwas nicht mitgekriegt? Haben wir über Nacht plötzlich wieder Vollbeschäftigung? Und jeder, der zeitweise arbeitslos ist, läßt sich schmarotzenderweise von der Allgemeinheit durchfüttern?
Aus der Fragestellung läßt es sich doch wohl eindeutig entnehmen, dass es sich bei dem Betreffenden um jemanden handelt, der sich eben gerade nicht in der sozialen Hängematte ausruhen möchte.
Und das Problem ist: Wenn man Alg 2 bezieht, hat man in der Regel keine Rücklagen mehr, die es erlauben würden, einen ganzen Monat ohne Einkommen durchzustehen - da kann es einem vielleicht ja doch etwas mulmig werden. Zumal die Beratung in den Argen nicht unbedingt immer die freundlichste ist - und es einem durchaus passieren kann, dass bei einer erneuten Arbeitslosigkeit das ‚rückwirkende‘ Einkommen auf den ‚laufenden‘ Monat angerechnet wird (wie schon anderweitig dargelegt).
Gruß
Katze
Hallo
also wenn der Empfänger es sich nicht
hätte denken können oder hätte denken können müssen, dass er
das Geld zu Unrecht erhalten hat.Da die Ämter nicht jeden Einzeln aufklären können bekommt
jeder Empfänger von alg II ein Merkblatt ->
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…Darin steht unter Punkt 4.7. „Geldleistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts werden für jeden Monat im Voraus
gezahlt.“ .
Das spielt doch hier gar keine Rolle. Entscheidend ist doch hier das Zuflussprinzip. Wenn der Job erst im Oktober angefangen und der AG im September schon mal ein Monatsgehalt als Vorschuss gezahlt hätte, dann wäre das Geld ja dennoch zurückverlangt worden.
Es wird ja nicht zurückverlangt, weil der Arbeitgeber im Nachhinein für den gleichen Monat zahlt, sondern weil diese Zahlung im Monat September auf dem Konto eingegangen ist. Für welchen Monat dieser Geldeingang gedacht ist, interessiert doch die ARGE überhaupt nicht.
Steht denn von diesem Zuflussprinzip irgendwas in den Merkblättern? Wie soll man denn sonst darauf kommen? Wer denkt sich denn, dass er in einem Sozialstaat da einen ganzen Monat ohne Geld auskommen soll?
Gruß Simsy
hast du mein posting nicht gelesen?
Hallo,
habe ich da etwas nicht mitgekriegt? Haben wir über Nacht
plötzlich wieder Vollbeschäftigung? Und jeder, der zeitweise
arbeitslos ist, läßt sich schmarotzenderweise von der
Allgemeinheit durchfüttern?
wer sagt das denn?
aber wer 2 x für die selbe zeit kassiert, muß 1 x zurückzahlen. DAS nicht zu wollen, wäre schmarotzen.
Aus der Fragestellung läßt es sich doch wohl eindeutig
entnehmen, dass es sich bei dem Betreffenden um jemanden
handelt, der sich eben gerade nicht in der sozialen Hängematte
ausruhen möchte.
immerhin möchte sie die hängematte gern einen monat länger als ihr zusteht, oder?
Und das Problem ist: Wenn man Alg 2 bezieht, hat man in der
Regel keine Rücklagen mehr, die es erlauben würden, einen
ganzen Monat ohne Einkommen durchzustehen
sag ich doch.
aber das kommt durch das alg2 und NICHT durch die arbeitsaufnahme. sind wir uns da einig?
gruß
ann
ÄCHZ,
Ich hab nu alles durchgelesen, ausser Streitereien war nix klares dabei.
Nicole hat den richtigen Riecher.
Ein Bekannter namens Felix hatte dasselbe Problem. Vom Gesetz her ist alles i.O.!
Allerdings musste Felix feststellen, das die Möglichkeit des Abstotterns eine „Kannbestimmung“ ist, ergo: Verhandlungssache!
Felix` Berater konnte aufgrund der Haushaltslage des Kreises einer Ratenzahlung zustimmen…!
LG
Ps.: Felix ist glücklich…
überflüssiges Vollzitat gelöscht [Mod Xolophos]
Doch, ich habe Dein Posting gelesen - und so, wie Du auf das Wort ‚menschenverachtend‘ reagiert hast und auch im weiteren Deine Worte wählst, lässt sich doch stark vermuten, dass Du selbst arbeitslosen Menschen nicht allzu viel Achtung entgegenbringst.
Aus der Fragestellung läßt es sich doch wohl eindeutig
entnehmen, dass es sich bei dem Betreffenden um jemanden
handelt, der sich eben gerade nicht in der sozialen Hängematte
ausruhen möchte.
Und mehr wissen wir nicht - nichts über die Gründe und nichts über die Dauer der Arbeitslosigkeit. Da sollte man sich doch vielleicht mit Wertungen etwas zurückhalten, oder?
Und nachzufragen, ob eine seltsam anmutende Entscheidung der Arge rechtens ist (mithin letzte ALG 2 Zahlung Ende August, erste Gehaltszahlung Ende September), ist doch wohl legitim. Zumal die Entscheidung, ob das Geld zurückgezahlt werden muss oder nicht, willkürlich an dem Datum des Zahlungseinganges auf dem Konto festgemacht wird - da hat wohl eher das Gesetz eine Gerechtigkeitslücke -
sind wir uns da einig?
Gruß
Katze
von anderen durchgefüttert zu werden, hältst du aber nicht für
menschenverachtend? für die, die durchfüttern müssen, meine
ich.
Nein, dass halte ich nicht!!! Denn jeder zahlt schließlich in gewissermaßen selbst für sich dutzende Jahre ein, dass wenn man in so eine Situation gerät nicht unter der Brücke leben muss…
Da es
nicht sein kann, dass Person A nun im Oktober keinen Cent hat
und somit Schulden machen muss durch Arbeitsaufnahme.auch das ist ein irrtum. die schulden entstehen nicht dadurch,
daß man anfängt zu arbeiten, sondern dadurch, daß man lange
zeit NICHT gearbeitet hat.
Ich finde 8Wochen keine lange Zeit, davon ab soll das mal einer nachmachen so schnell wieder nen Job zu bekommen. Und wenn man in Vollzeit arbeitet, aber nur einen Hungerlohn von 3Euro und ein paar zerquetschten bekommt, ruht man sich sicher nicht für sein Geld aus.
was die rückzahlung selbst betrifft, haben dir bereits die
anderen geraten, kontakt mit den arbeitsamt oder wie immer
sich das ding gerade nennt, aufzunehmen und um eine
ratenvereinbarung zu bitten. wo ist das problem? Das DU die Problematik nicht sehen kannst! Beste Grüßegruß
ann
Steht denn von diesem Zuflussprinzip irgendwas in den
Merkblättern? Wie soll man denn sonst darauf kommen? Wer denkt
sich denn, dass er in einem Sozialstaat da einen ganzen Monat
ohne Geld auskommen soll?
Ich bin froh, dass mal einer das Problem verstanden hat 
Gruß Simsy
3 Euro die Stunde?
Hallo
Ich finde 8Wochen keine lange Zeit, davon ab soll das mal
einer nachmachen so schnell wieder nen Job zu bekommen. Und
wenn man in Vollzeit arbeitet, aber nur einen Hungerlohn von
3Euro und ein paar zerquetschten …
Das ist aber eine normale Arbeit, und nicht ein 1-Euro-Job?
Simsy