Hallo,
wer kennt sich denn mit so einem Durcheinander aus?
Also damit:
wenn man wegen langzeitiger Arbeitsunfähigkeit (18 Mte.)zum z.B. 5.11.
von der Krankenkasse ausgesteuert wird, seit fast einem Jahr schon einen Antrag auf BU (EM) Rente gestellt hatte, ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis hat und dann lt. § 125 SGB III zum 6.11.wegen andauernder weiterer Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitsamt Antrag auf Arbeitslosengeld stellen sollte, dies am 10.10 schon erledigt hat, und dann ein Bescheid der DRV über bewilligte Teilerwerbsminderungsrente, ausgestellt am 29.10 eintrudelt.
Wie geht es denn in solch einem Fall weiter?
Außerdem liegt noch die ehemalige Berufsunfähigkeitsregelung vor, da Betreffender vor 1961 geboren ist und somit auch Berufsschutz. Die TEM-Rente könnte auf Grund dessen und evtl. auf Grund der Arbeitsmarktverschlossenheit in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden.
TEM ist sehr gering und für den Lebensunterhalt nicht ausreichend.
Kann jetzt noch ALG I bezogen werden bis zur vollen EMR oder steht etwas ganz anderes an?
Blickt hier jemand durch?
Olympias