Da meine erste Fragenstellung wohl nicht rechtens war, versuche ich es nochmal…
Hat man den gleichen Anspruch auf ALG 2 wenn man arbeits- und ausbildungssuchend gemeldet ist und nicht „nur“ arbeitssuchend?
Da meine erste Fragenstellung wohl nicht rechtens war, versuche ich es nochmal…
Hat man den gleichen Anspruch auf ALG 2 wenn man arbeits- und ausbildungssuchend gemeldet ist und nicht „nur“ arbeitssuchend?
Hallo es gibt allenfalls einen Unterschied zwischen A-los und a-suchend, aber ob du nun einen Job oder eine Ausbildung suchst hat auf Hartz 4 keinen Einfluß, da das eben eigentlich keine "Arbeitslosen"hilfe sondern Sozialhilfe ist, die wurde lediglich umbenannt, da Sozialhife so abstempelt und nur noch für die wirklichen Härtefälle (also jene, die nicht arbeiten können, da sie zB. zu krank sind) bleiben sollte und auch da heißt es dann sozialverträglich „Hilfe zum Lebensunterhalt“
Gruß Susanne
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Vielen Dank Susanne!!! 
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