HartzIV und Verkauf privater Dinge

Wenn ein HartzIV-Empfänger z.B. seine eigene Postkarten-Sammlung
für 500 Euro verkauft, wird ihm dieses Geld von der Arge angerechnet,
bzw. abgezogen?

Hallo(ist netter)
Ja!
Sogar wenn du Klammotten von deinem Kind auf dem Flohmarkt verkaufst, um davon neue zukaufen!

MFG

Sofern du den Freibetrag von etwas über 1000 Euro nicht übersteigst wohl nicht!!! Sollte ich mich irren, was ich in dem Fall bezweifle würde ich gerne mit einem Link darauf aufmerkasam gemacht werden!!! MfG

Überflüssiges Vollzitat entfernt. [Mod Xolophos]

Sofern du den Freibetrag von etwas über 1000 Euro nicht
übersteigst wohl nicht!

Welchen Freibetrag von über 1000 € denn bitte?

Sollte ich mich irren,

Ja tust du.

was ich in
dem Fall bezweifle würde ich gerne mit einem Link darauf
aufmerkasam gemacht werden!

Du bekommst sogar 2 links.

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Hallo!

Wenn ein HartzIV-Empfänger z.B. seine eigene
Postkarten-Sammlung
für 500 Euro verkauft, wird ihm dieses Geld von der Arge
angerechnet,
bzw. abgezogen?

Hier ist mal ein Link der sich mit dem Problem auseinandersetzt. Hier geht es zwar um ebay Verkäufe aber dies kann man sicher auch für Trödelmärkte usw. anwenden.
http://www.carmilo.de/index.php?s=59af53ad63c1c7070c…