Hallo,
angenommen eine alleinstehende, berufstätige, relativ gut verdienende Frau nimmt ihre jüngere, aber auch schon erwachsene Schwester, ohne Einkommen, in ihrem Haushalt auf. Bilden diese zwei Frauen dann eine Bedarfsgemeinschaft? Hat die „kleine“ Schwester dann Anspruch auf Geld von der ARGE ( sie meldet sich natürlich arbeitslos)? Oder wird das Einkommen der älteren Schwester in die Berechnungen miteinbezogen, und die jügnere bekommt unter Umständen gar nichts?
Natürlich alles nur angenommen… trotzdem interessant.
Danke für die Antworten
Hallo!
Geschwister bilden keine Bedarfsgemeinschaft nach den Vorschriften über das Arbeitslosengeld II. Lebt aber eine Person, die Arbeitslosengeld II beantragt hat, mit ihrer Schwester in Hausgemeinschaft, so wird vermutet, dass sie von ihr Leistungen erhält, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Diese Leistungen werden bedarfsmindernd berücksichtigt.
Gruß, Franz