Arbeitssuchend & arbeitslos nach SGB II u. III

Was sind die Unterschiede zwischen diesen Begriffe, wie sie in AA-Formularen vorkommen:

  • arbeitssuchend
  • arbeitslos nach SGB II
  • arbeitslos nach SGB III?

(Außerdem heißt es im SGB III in § 16, „Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.“. Was sind das denn jetzt wieder für „Maßnahmen“?)
Danke für aufklärende Worte!

Hallo!
Hab ein bisschen für Dich gesurft:

Was sind die Unterschiede zwischen diesen Begriffe, wie sie in
AA-Formularen vorkommen:

  • arbeitssuchend

Jemand der aktiv auf der Suche ist, mit Hilfe des Amtes ( also auch gemeldet, ob mit Volljob, Geringfügigem Job oder ohne ist hier egal).

  • arbeitslos nach SGB II
  • arbeitslos nach SGB III?

Ein Dokument zu Statistik der BA aus dem Jahr 2004, aber gut zusammengefasst, als pdf., hier wird auf alle Deine Definitionsfragen geantwortet:
„Grundlage für Statistik
auf der Basis
von Prozessdaten“
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/…

oder erschliesst sich aus dem § 119 SGB III:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/BJNR059500997.html
(hier auch als pdf:smile:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/gesamt…

Ausserdem noch eine Linksammlung zu den Gesetzen:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

MfG
Karlinchen

Hallo!
Hab ein bisschen für Dich gesurft:

Das ist aber lieb :smile:
Danke für deine Arbeit!! (also nicht arbeitssuchend :wink: )