Angenommen ein Mann und eine Frau leben zusammen. Er (22) hat eine Vollzeitarbeitsstelle mit geringem Lohn, rund 900 Euro netto. Sie(19) hat noch keine Ausbildung, arbeitet als Aushilfe oder bei Minijobs, kommt auf ca. 300 Euro im Monat. Beide stehen als Mieter im Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung. Miete 282Euro, Strom+Gas 90 Euro. Bei Nachfrage auf dem Sozialamt von ihr wurde ihr gesagt, es gibt kein aufstockendes Harz IV für sie, dann müßte sie zurück zur Mutter ziehen. Stimmt das so, auch wenn sie, wenn auch nicht viel, selbst verdient?
Was wäre jetzt, wenn sie im nächsten Sommer eine Ausbildung anfangen könnte, dann würde sie je nach Arbeitsstelle auch nicht wirklich mehr verdienen, gäbe es dann auch keine Möglichkeit auf einen Zuschuss? Der Antrag wurde übrigens noch nicht einmal ausgehändigt, es wurde nur die Aussage getroffen, dass dann zu den Eltern gezogen werden müßte…
Angenommen ein Mann und eine Frau leben zusammen. Er (22) hat
eine Vollzeitarbeitsstelle mit geringem Lohn, rund 900 Euro
netto. Sie(19) hat noch keine Ausbildung, arbeitet als
Aushilfe oder bei Minijobs, kommt auf ca. 300 Euro im Monat.
Beide stehen als Mieter im Mietvertrag der gemeinsamen
Wohnung. Miete 282Euro, Strom+Gas 90 Euro. Bei Nachfrage auf
dem Sozialamt von ihr wurde ihr gesagt, es gibt kein
aufstockendes Harz IV für sie,
bei 1200€s netto gibts auch kein H4 mehr, da brauchts auch keinen Antrag mehr…
dann müßte sie zurück zur
Mutter ziehen. Stimmt das so, auch wenn sie, wenn auch nicht
viel, selbst verdient?
Was wäre jetzt, wenn sie im nächsten Sommer eine Ausbildung
anfangen könnte, dann würde sie je nach Arbeitsstelle auch
nicht wirklich mehr verdienen, gäbe es dann auch keine
Möglichkeit auf einen Zuschuss?
Das ist ne andere Sache…
Der Antrag wurde übrigens noch
nicht einmal ausgehändigt, es wurde nur die Aussage getroffen,
dass dann zu den Eltern gezogen werden müßte…
Der Kater
bei 1200€s netto gibts auch kein H4 mehr, da brauchts auch
keinen Antrag mehr…
Kann man das wirklich so pauschal sagen?
312 Euro er
312 Euro sie
400 Euro Miete (je nach Gegend unterschiedlich, evtl. mehr)
90 Euro Freibetrag er
30 Euro Freibetrag sie
1144 Euro Bedarf
In diesem Falle wär das wohl so, sofern ich denn die richtigen Beträge/Prozente gerechnet habe. Eventuell gibt es hier aber noch andere Freibeträge, die angerechnet werden können?
Hallo
Angenommen ein Mann und eine Frau leben zusammen. Er (22) hat
eine Vollzeitarbeitsstelle mit geringem Lohn, rund 900 Euro
netto. Sie(19) hat noch keine Ausbildung, arbeitet als
Aushilfe oder bei Minijobs, kommt auf ca. 300 Euro im Monat.
Beide stehen als Mieter im Mietvertrag der gemeinsamen
Wohnung. Miete 282Euro, Strom+Gas 90 Euro. Bei Nachfrage auf
dem Sozialamt von ihr wurde ihr gesagt, es gibt kein
aufstockendes Harz IV für sie,bei 1200€s netto gibts auch kein H4 mehr, da brauchts auch
keinen Antrag mehr…
Bei 2 Personen, das würde ich stark bezweifeln, dass es da gar nichts zusätzlich gibt.
dann müßte sie zurück zur
Mutter ziehen. Stimmt das so, auch wenn sie, wenn auch nicht
viel, selbst verdient?
Wenn sie bereits ausgezogen ist, und vorher auch mal eine Zeit lang ohne Unterstützung ausgekommen ist, muss sie wahrscheinlich nicht zurückziehen. Wenn sie allerdings von zu Hause ausgezogen ist mit der Vorgabe, dass die Arge sicher den Unterhalt zahlen wird, so kann es sein, dass der Rückzug verlangt wird.
Ich würde aber dringend Wohngeld beantragen.
Und außerdem würde ich trotzdem einen Antrag stellen. Dann muss schriftlich begründet werden, wieso er nicht genehmigt wird.
Was wäre jetzt, wenn sie im nächsten Sommer eine Ausbildung
anfangen könnte, dann würde sie je nach Arbeitsstelle auch
nicht wirklich mehr verdienen, gäbe es dann auch keine
Möglichkeit auf einen Zuschuss?
Vielleicht Bafög? Kindergeld?
Es gibt noch irgendeine andere Ausbildungsbeihilfe, ich weiß aber nicht, wie die heißt.
Viele Grüße
Simsy
Kann man das wirklich so pauschal sagen?
312 Euro er
312 Euro sie
400 Euro Miete (je nach Gegend unterschiedlich, evtl. mehr)
sie haben nur 282 Miete …
sie haben nur 282 Miete …
Ups, aus Versehen den ungefähren Maximalsatz eingetragen. Ich bekenne mich schuldig…
Hallo!
Wenn sie bereits ausgezogen ist, und vorher auch mal eine Zeit
lang ohne Unterstützung ausgekommen ist, muss sie
wahrscheinlich nicht zurückziehen. Wenn sie allerdings von zu
Hause ausgezogen ist mit der Vorgabe, dass die Arge sicher den
Unterhalt zahlen wird, so kann es sein, dass der Rückzug
verlangt wird.
Sie war seit 4 Monaten nicht mehr bei der Mutter gemeldet, ohne dass sie irgendwelche Leistungen bezogen hätte. Die Eltern des Mannes sind da finanziell etwas eingesprungen
Ich würde aber dringend Wohngeld beantragen.
Und außerdem würde ich trotzdem einen Antrag stellen. Dann
muss schriftlich begründet werden, wieso er nicht genehmigt
wird.
Das ist ja das seltsame: die Herausgabe des Antragsformulares wurde schlichtweg verweigert!!!
LG
elviretta
sie haben nur 282 Miete …
Ups, aus Versehen den ungefähren Maximalsatz eingetragen. Ich
bekenne mich schuldig…
dann ist die Bedarfsfrage doch geklärt…
Der Kater
Hallo
Das ist ja das seltsame: die Herausgabe des Antragsformulares
wurde schlichtweg verweigert!!!
*Kopfschüttel*
Wenn es geht, sollte die fragliche Person da noch mal zu zweit hingehen (1 Zeuge) und noch mal das Antragsformular verlangen.
Aber eigentlich reicht es aus, wenn man beim Amt anruft und sagt: Ich beantrage hiermit ALG II. Oder man schreibt das in einem normalen Brief, auf dem natürlich Name, Adresse, Ort, Datum und Unterschrift drauf sein muss. Außerdem sollte vielleicht als Überschrift: „Antrag auf ALG II“ stehen. *)
Entweder gibt man ihn ab und lässt sich den Emfpang bestätigen. Oder man schickt ihn einfach so ab. Es ist recht unwahrscheinlich, dass hinterher behauptet wird, er wäre nicht angekommen, da ja dort recht viele Leute arbeiten, die auch nicht unbdingt miteinander befreundet sind.
So ein Brief reicht zumindestens aus, um den Antrag zu stellen. Das Formular muss natürlich trotzdem noch ausgefüllt werden.
Vielleicht kann man so ein Formular auch im Internet runterladen. Dafür kann man unter „ARGE Name der Stadt“ googeln.
Viele Grüße
Simsy
* Eventuell könnte auch als Text in etwa folgendes geschrieben werden (allerdings nur, wenn es zutrifft. Sonst Antrag ab jetzt):
Wie am ??.??.2007 bei meiner Unterredung mit … klargeworden ist, habe ich zu diesem Datum ALG II beantragt. Diesen Antrag möchte ich hiermit noch einmal bestätigen. Da mir damals trotz Anfrage kein Antragsformular ausgehändigt wurde, bitte ich, dieses nun nachzuholen.
Und dann nicht lockerlassen. Immer wieder anrufen und nerven, oder auch den Vorgesetzten oder den Vorgesetzten vom Vorgesetzten ansprechen.
Hallo!
Vielen Dank, super Tip. Die Formulare gibt es tatsächlich zum Download.
Zeuge war übrigens bei der persönlichen Anfrage beim ersten Mal dabei.
Mal angenommen, die betreffende Person hat sich bei einem früheren Auftritt beim Amt mal etwas „im Ton vergriffen“, könnte es deshalb sein, dass da Knüppel zwischen die Beine geworfen werden? Es liegt ja wohl sehr viel im Ermessen des Sachbearbeiters…
Aber bis hierher auf jeden Fall schon mal ganz lieben Dank für die Tips!
LG
elviretta
Hallo
Mal angenommen, die betreffende Person hat sich bei einem
früheren Auftritt beim Amt mal etwas „im Ton vergriffen“,
könnte es deshalb sein, dass da Knüppel zwischen die Beine
geworfen werden?
Das kann deshalb sein, aber ich halte die Wahrscheinlichkeit für größer, dass man beim Amt einfach nur keine Lust hat, den Antrag zu bearbeiten. Ansonsten hängt es natürlich darauf ab, wie sehr man sich im Ton vergreift, und wie die Mentalität des Sachbearbeiters ist.
Eigentlich müssten die das aber gewöhnt sein, und wenn man beim nächsten Mal ein wenig Verständnis für den Sachbearbeiter zeigt (wenn es geht), sollte die Sache schnell vergessen sein.
Es liegt ja wohl sehr viel im Ermessen des
Sachbearbeiters…
Ja wahrscheinlich schon, aber nicht alles.
Ich würde mich mal genau nach der Rechtslage erkundigen.
Evtl. bei den Fachleuten, z. B. tacheles-sozialhilfe.de
Die richtigen Profis kriegt man wohl am Donnerstag am Telefon dran. Im Forum kann natürlich jeder X-Beliebige schreiben.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
Ich würde mich mal genau nach der Rechtslage erkundigen.
Evtl. bei den Fachleuten, z. B. tacheles-sozialhilfe.de
Hier im Forum gibt es natürlich auch Fachleute (mindestens 2), die haben sich aber hier noch nicht geäußert.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
Hier im Forum gibt es natürlich auch Fachleute (mindestens 2),
die haben sich aber hier noch nicht geäußert.
Die eine davon steht momentan leider nicht „zur Verfügung“ … und wo die andere abgeblieben ist, weiß ich leider nicht. 
MfG X. (nur die Stange haltend)
Hallo!
Hier im Forum gibt es natürlich auch Fachleute (mindestens 2),
MfG X. (nur die Stange haltend)
Ach so, ich hatte dich dazugezählt!
Viele Grüße
Simsy
Hallo!
Hier im Forum gibt es natürlich auch Fachleute (mindestens 2),
MfG X. (nur die Stange haltend)
Ach so, ich hatte dich dazugezählt!
Danke Simsy! Aber das wäre zu viel der Ehre. 
Grüßle vom X.