Bestattungskosten von Sozialamt

Man stelle sich folgende Situation vor:
Eine Frau ist verstorben. Die Tochter dieser Frau hatte so gut wie keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter und möchte mit der Angelegenheit so wenig wie möglich zutun haben.
. Die Mutter lebte mit einem Mitbewohnerin in einer Art Wohngemeinschaft zusammen. Diese Mitbewohnerin hat ein Bestattungsinstitut in Anspruch genommen und einfach die Adresse der Tochter hinterlassen.
Die Tochter bekommt einen Anruf von dem Bestattungsunternehmen, welches die Beerdigung vollziehen wird. Die „Arbeiten“ des Unternehmens laufen schon. Die Verstorbene ist schon in ein Krematorium überführt worden und die Beerdigung ist schon geplant an einem festen Tag in einer Woche.
Die Tochter bespricht mit der Person vom Institut, das sie selbst nicht zahlungsfähig ist und die Beerdigungskosten doch über das Sozialamt der Verstorbenen laufen könnten.
Die Beerdigung wird eine Feuerbestattung sein und die Frau soll anonym beerdigt werden.
Die Mitarbeiterin des Bestattungsunternehmens behauptet, die Tochter müsste sich wenn darum kümmern, dass die ganze Sache über das Sozialamt läuft (Info: Die Mutter war, soweit wie die Tochter weiß, Sozialhilfeempfängerin) d.h. die Tochter müsste irgendwelche Anträge beim Amt stellen.

Jetzt zu den Fragen:

  • Muss die Tochter sich zwangsweise drum kümmern, dass das mit dem Sozialamt in die Gänge kommt?
  • ein Anwalt sagte zur Tochter, sie solle die Angelegenheit einfach so laufen lassen und nichts tun (aber die Rechnung wird doch sicherlich dann einfach zur Tochter gesendet, wenn einfach nichts unternommen wird, oder ?!! )
  • Falls die Tochter Anträge stellen muss: Wie muss sie das machen (sie hat auch gar keine Unterlagen von der Mutter),woran muss sie sich wenden und wie schnell muss das vonstatten gehen?
  • Wie soll die Tochter sich jetzt richtig verhalten?

Nach den Bestimmungen des Bestattungsrechts sind die Kinder eines Verstorbenen verpflichtet, diesen ordnungsgemäß zu bestatten und die dafür erforderlichen Kosten zu tragen.

Auch die Erben sind verpflichtet, die Kosten für die Beerdigung des Erblassers zu tragen.

Ist der Bestattungspflichtige oder der Erbe nicht in der Lage, für die Bestattungskosten aufzukommen, trägt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten.

Für einen Bestattungspflichtigen oder einen Erben, der die Bestattungskosten nicht tragen kann, empfiehlt es sich dringend, sich umgehend an das Sozialamt am letzten Wohnort des Verstorbenen zu wenden und sich informieren zu lassen, wie er einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen kann und welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind. Man könnte auch zunächst versuchen, diese Informationen beim Sozialamt des eigenen Wohnorts einzuholen.

Diese Mitbewohnerin hat ein
Bestattungsinstitut in Anspruch genommen und einfach die
Adresse der Tochter hinterlassen.

Hi,

das ist der entscheidende Satz! Wenn die Mitbewohnerin die Bestattung in Ausftrag gegeben hat, muss sie sie auch bezahlen. Allerdings hätte sie dann vielleicht einen Erstattungsanspruch gegen die Unterhaltspflichtigen und/oder Erben, also gegen die Tochter (weiß ich nicht genau). Den müsste sie ggfls. privatrechlich einklagen. Ob die Tochter dann überhaupt einen Antrag beim Sozialamt stellen kann, weiß ich nicht. Denn sie hat die Bestattung nicht in Auftrag gegeben. Das Sozialamt zahlt auch nur, wenn die gesetzlich Verpflichteten dazu nicht in der Lage sind. Ob die Mutter Sozialhilfe erhalten hat, spielt keine Rolle. Es kommt auf die Leistungsfähigkeit der zur Bestattung verpflichteten Personen an.
Also, die Tochter ist zwar verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen, aber wenn jemand anders das schon gemacht hat, muss derjenige auch (erstmal jedenfalls) die Kosten tragen.

Gruß
Nelly

P.S. Kleiner Tip an alle, die befürchten, dass sie irgendwann Bestattungskosten für jemanden zahlen müssen: man kann auch eine Sterbegeldversicherung für andere Personen abschließen, ohne dass diese das erfahren müssen!