Hallo,
bekommt jemand, der z.B. bis Dez. 2007 (schon seit einigen Jahren) einen Job in z.B. Rostock hat und dann schon einen Vertrag für einen Job in München ab Juli 2008 (Umzug mit Familie möglicherweise im Juni) in der Tasche hat, für die 6 Monate von Januar bis Juni 2008 Arbeitslosengeld?
Danke.
Gruß
Sarah
Hallo,
bekommt jemand, der z.B. bis Dez. 2007 (schon seit einigen
Jahren) einen Job in z.B. Rostock hat und dann schon einen
Vertrag für einen Job in München ab Juli 2008 (Umzug mit
Familie möglicherweise im Juni) in der Tasche hat, für die 6
Monate von Januar bis Juni 2008 Arbeitslosengeld?
wenn derjenige darauf Anspruch hat, bekommt er auch ALG.
Danke.
büdde
Gruß
Sarah
Der Kater
Hallo Sarah,
es hört sich an, als wenn derjenige dann Anspruch auf ALG1 hat.
Gruß
Samira
Hallo,
Wurde die Person vom Arbeitgeber gekündigt?
LG
Jasmin
Hallo,
bekommt jemand, … für die 6
Monate von Januar bis Juni 2008 Arbeitslosengeld?
Das kommt drauf an, ob er der Vermittlung in Arbeit in dieser Zeit zur Verfügung steht. Wurde derjenige gekündigt oder hat er selbst gekündigt? Wenn Letzteres, warum hat er zu Ende 2007 gekündigt?
MfG
Hallo,
bist du dir da sichere. Beim ALG1 handelt es sich doch um Versicherungsleistungen. Auf die müssten man doch Anspruch haben, egal ob man in der Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht oder nicht?
Gruß
Samira
Hallo,
bist du dir da sichere. Beim ALG1 handelt es sich doch um
Versicherungsleistungen. Auf die müssten man doch Anspruch
haben, egal ob man in der Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
steht oder nicht?
ne leider nicht, da man ja jeden Tag eine neue Stelle vermittelt bekommen kann, muss man dem AM schon zur Verfügung stehen, sonst nix Kohle vom AA
Gruß
Samira
LG
Der Kater
Hallo,
bist du dir da sichere.
Ja.
Beim ALG1 handelt es sich doch um
Versicherungsleistungen. Auf die müssten man doch Anspruch
haben, egal ob man in der Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
steht oder nicht?
Nö, dem ist eben nicht so.
§ 117 Anspruch auf Arbeitslosengeld
_"(1) Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld
- bei Arbeitslosigkeit …"_
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__117.html
§ 119 Arbeitslosigkeit
„(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der
3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).“
_"(5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,
- Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,
- bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben und
- bereit ist, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen."_
MfG
Ich glaube nur, wenn das Amt keine Kenntnis vom neuen Arbeitsplatz hat.
Also nicht nur Arbeitslos, sondern auch Arbeitssuchend melden.
Bist du zu über 100 % sicher mit dem neuen Arbeitsplatz??
Gruß Werner
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Normalerweise hat man die Pflicht, eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden,wenn das möglich ist. Man darf z.B. eine angebotene Vertragsverlängerung nicht ablehnen,wenn man mittelfristig eine andere Stelle in Aussicht hat.Hier wird so argumentiert,daß man ja erst zum Zeitpunkt des Jobwechseln kündigen könne,um so die Dauer der Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten. Bei einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit ist man hingegen auf das Ermessen des Sachbearbeiters angewiesen.Er wäre zwar berechtigt,selbst bei einer 1wöchigen Arbeitslosigkeit zu sperren,in der Praxis wird eine maximal 1monatige Arbeitslosigkeit aber nicht sanktioniert.
Im vorliegenden Fall hat die Person Anspruch auf ALG (da ja schon mehrere Jahre berufstätig), ob es aber gleich ALG gibt oder erstmal sanktioniert wird,kommt auf drauf an,wie die Arbeitslosigkeit begründet ist.
Marco
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Wurde derjenige gekündigt oder hat
er selbst gekündigt? Wenn Letzteres, warum hat er zu Ende 2007
gekündigt?
der Vertrag, der nur bis Ende 2007 laufen würde, wäre ein befristeter Vertrag gewesen.
Gruß
Sarah
Hallo,
Wurde die Person vom Arbeitgeber gekündigt?
Hallo,
nein, der Vertrag bis Ende 2007 wäre ein befristeter Vertrag gewesen.
Gruß
Sarah
der Vertrag, der nur bis Ende 2007 laufen würde, wäre ein
befristeter Vertrag gewesen.
Insofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt (was wir hier nicht wissen) hätte er schon Anspruch auf alg, wenn er - was schon erwähnt wurde - der Vermittlung zur Verfügung steht.