Sozialhilfe

Hallo Experten,

muß erhaltene Sozialhilfe zurückgezahlt werden, wenn man eine Erbschaft antritt?

Kann man Unterhaltszahlungen an die Sozialhilfe kassierenden Eltern des Ehepartners durch Gütertrennung vermeiden?

Gruß Franz

Hallo

Hallo Experten,

muß erhaltene Sozialhilfe zurückgezahlt werden, wenn man eine
Erbschaft antritt?

Kann man Unterhaltszahlungen an die Sozialhilfe kassierenden
Eltern des Ehepartners durch Gütertrennung vermeiden?

meines Wissens nicht, aber die Freibeträge sind doch recht hoch. Ansonsten hilft nur Scheidung…

Gruß Franz

LG
Mikesch

Hallo!

Hallo Experten,

muß erhaltene Sozialhilfe zurückgezahlt werden, wenn man eine
Erbschaft antritt?

Sozialhilfe, die für Zeiten vor dem Anfall der Erbschaft gezahlt worden ist, ist nur zurückzuzahlen, wenn sie als Darlehen gewährt worden ist.

Je nach Art der Erbschaft tritt bei dem Erben ein Einkommenszufluss und/oder ein Vermögenszuwachs ein. Beides ist dem Sozialamt anzuzeigen. Dadurch kann die Sozialhilfe vom Tag des Antritts der Erbschaft an wegfallen.

Kann man Unterhaltszahlungen an die Sozialhilfe kassierenden
Eltern des Ehepartners durch Gütertrennung vermeiden?

Schwiegerkinder sind den Schwiegereltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Einkommen und Vermögen der Schwiegerkinder können aber bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit ihrer Ehegatten eine Rolle spielen. Auf den ehelichen Güterstand kommt es nicht an.

Gruß Franz

Gruß, Franz

Kann man Unterhaltszahlungen an die Sozialhilfe kassierenden
Eltern des Ehepartners durch Gütertrennung vermeiden?

Hi,

die Frage, die sich mir stellt: warum und welche Art von Sozialhilfe erhalten die Eltern? Wenn die Eltern über 65 sind oder voll erwerbsgemindert, dann sind die Kinder nur u-pflichtig, wenn sie mehr als 100.000 EUR Einkommen im Jahr haben. Sind die Eltern unter 65, sind sie theoretisch noch arbeitsfähig, da dürfte die Unterhaltspflicht eigentlich nicht greifen, wegen vorrangiger Erwerbsobliegenheit. Oder sind die Eltern vielleicht im Heim?

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

der Selbstbehalt bei Elternunterhalt beträgt 1.400 Euro im Monat. Was darüber verdient wird, muss zur Hälfte als Elternunterhalt bezahlt werden. Beispiel: Einkommen 2.000 Euro, dann muss davon 300 Euro Elternunterhalt bezahlt werden.

Natürlich kommt vom Einkommen der Unterhalt für minderjährige Kinder, volljährige Kinder und Ehepartner vor dem Elternunterhalt. Also wenn der Verdiener von den 2.000 Euro netto eine Ehefrau hat die kein Einkommen hat, zahlt er nicht an die Eltern.

Wo kommen bei Dir 100.000 Euro Jahreseinkommen her?

@ Franz: Gütertrennung trennt die Güter im Falle der Scheidung und des Todes und hat nichts mit dem Unterhalt (egal in welche Richtung) zu tun.

Für die Schwiegereltern ist man generell nicht unterhaltspflichtig, nur für die eigenen Eltern.

Allerdings kann es sein, dass der Ehepartner des Hauptverdieners - also das eigentliche „Kind“ - seinen eigenen Verdienst (zumindest teilweise) einsetzen muss um die eigenen Eltern zu unterhalten, wenn sein eigenes Überleben durch die Einkünfte des Schwiegerkindes (also Ehepartners) gesichert ist.

Darüber gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung. Weiß allerdings nicht mehr ob es der BGH, das BVerfG oder BSH gewesen ist. Einfach auf deren HP’s nachsuchen.

Gruß
Ingrid

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