Situation: Eine Mutter bezieht noch bis April Elterngeld.
Sie hat davor ja 12 Monate gearbeitet, um auch Anspruch darauf zu haben.
Wie verhält es sich jetzt, wenn sie erstmal keinen Job findet bzw. einen Krippeplatz fürs Kind.
Hat sie Anspruch aufs Arbeitslosengeld I ??
An für sich ja schon, da sie ja mindestens ein Jahr gearbeitet hat oder?
wenn sie keinen Krippeplatz findet und daran schon die Fortsetzung der bisherigen Beschäftigung scheitert, wie soll sie dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (was Bedingung für ALG wäre)?
Ist denn das Arbeitsverhältnis beendet (Beschäftigungslosigkeit ist auch eine Voraussetzung für ALG, die nur in Ausnahmefällen trotz bestehendem Arbeitsvertrag vorliegt)?
Eher wäre an das Sozialamt zu denken, allerdings sind Unterhaltspflichten (Eltern, Kindsvater) vorrangig und können übergeleitet werden.
Grüße
EK
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