Hallo ihr Lieben,
folgende Situation: Eine junge Frau (25) ist seit März 06 Mutter, hat bis das Kind 18 Monate war ALGII bekommen und jetzt Anspruch darauf wegen des Verdienstes des Freunds verloren im Februar 08 läuft Elterngeld aus, hat sie danach (ab März 08) Anspruch auf ALG I oder nicht?
Hallo
Woher soll auf einmal der Anspruch auf ALGI kommen? Da ALG II wegen Verdienst des Freundes hinfällig geworden ist, gibts auch nach dem Elterngeld nix, da dies unabhängig von allen anderen Einkünften gezahlt wird.
LG
Mikesch
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Hallo,
hat sie danach
(ab März 08) Anspruch auf ALG I oder nicht?
Hat sie vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt? Wenn ja, wie lange? Kann sie denn arbeiten (= steht sie der Vermittlung durch die Arbeitsagentur zur Verfügung)?
MfG
Ich habe gehört, dass die Elternzeit wie Arbeit gewertet wird und deswegen wollte ich wissen ob für diese Frau Anspruch besteht oder nicht, da sie auch von der Agentur unterschiedliche Meinungen gehört hat
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und deswegen wollte ich wissen ob für diese Frau Anspruch
besteht oder nicht,
Und genau das kann ohne Beantwortung der Rückfragen nicht geklärt werden.
soweit ich weiß, hat die junge Frau vor der Schwangerschaft nie wirklich :gearbeitet, hat aber 1 Jahr lang ein Freiwilliges soziales Jahr :absolviert
Dann hat sie ja auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Also seh ich keinen Anspruch auf alg I.
P.S. Bitte beantworte doch die Beiträge direkt bei den Teilnehmern mit dem Button [Antwort-Artikel schreiben] und häng sie nicht immer wieder an den Ursprungsbeitrag. Das ist irritierend, wenn der thread länger wird.
MfG
Hallo,
Alg1-Anspruch hat man ja nur, wenn man mindestens 1 Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Also wenn die junge Frau oder die Einrichtung dies während des FSJ getan hat, kann sie Alg1 beantragen - allerdings wird das natürlich sehr wenig Geld sein.
Gruß, Caro
Hallo ihr Lieben,
soweit ich weiß, hat die junge Frau vor der Schwangerschaft nie wirklich gearbeitet, hat aber 1 Jahr lang ein Freiwilliges soziales Jahr absolviert und ja sie ist eigentlich vermittelbar kann sich aber erst nach auslaufen der Elternzeit arbeitslos melden bzw, wenn sie eine Kinderbetreuung hat (ab Feb 08)