Schwerbehindert

Hallo ihr netten.

Arbeiter A hat wegen mehrere Krankheiten einen Schwerbehinderten Ausweis von 50% bekommen.

Nun meine frage: was hat das für auswirkungen auf seiner Arbeitsstelle? positiv/negativ

gruß von Arbeiter A
und Mücke

Hallo,

Nun meine frage: was hat das für auswirkungen auf seiner
Arbeitsstelle? positiv/negativ

Ihm steht mehr Urlaub zu und er hat wahrscheinlich Kündigungsschutz. Ohne nähere Angaben (Art der Tätigkeit? Art der Behinderung?) kann man sonst nichts weiter dazu sagen. Kann er seine Tätigkeit weiter ausüben?

MfG

zu 1. die Frage hätte sich vor der Beantragung stellen müssen!

  1. zur Realität: wenn Derjenige schon im Beschäftigungsverhältnis steht ist es ein gewisser Schutz vor einer Kündigung. Ist er arbeitslos bedeutet dies zumeist den Einstellungs ´KO. Der dumme Spruch „Behinderte bevorzugt eingestellt“ existierte selbst bei Behörden nur auf dem Papier. Traurig aber wahr. Und in dem Bereich spreche ich von echter Erfahrung - intern.

Gruß
machlas

Hallo Mücke,

ab einem GdB von 50 (keine prozente !) gilt u. a.für einen AN:

  • Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX)
  • Auf Wunsch keine Mehrarbeit (§ 124 SGB IX)
  • verstärkter Kündigungsschutz (§ 85ff SGB IX)
  • Pflicht des AG zur Einrichtung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes, soweit zumutbar (§ 81 Abs. 4 SGB IX)
  • Bei Problemen am Arbeitsplatz Anspruch auf externe Hilfen (Hilfsmittel, Qualifizierungsmaßnahmen (§ 84 Abs. 1 SGB IX)
  • falls vorhanden, Information/Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (§ 95 SGB IX)

Das alles gilt nur, wenn Du dem AG deinen GdB offembarst (ohne Diagnosen !), wozu Du nicht verpflichtet bist.
Das SGB IX findest Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/index.html

&Tschüß

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]