HARTZ IV - wer ist unterhaltspflichtig?

Hallo,

ich habe eine Frage zu Hartz IV, die ich eigentlich bei der Agentur für Arbeit platzieren wollte. Nachdem ich mich mittels elektronischem Sprachführer durchgeklickt hatte, sagte mir eine Stimme vom Band, dass ich Fragen zu Hartz IV bei meiner Arbeitsgemeinschaft oder Jobcenter stellen soll…aber ich habe das nicht, da ich kein Hartz IV Empfänger bin - also versuche ich es nun hier:

Wer ist denn nun einem Hartz IV Empfänger unterhaltspflichtig???
Und wenn ja in welchem Ausmaß (Einkommen, Ersparnisse,…)???

Hier ein Beispiel:
Eltern (geschieden, wohnen getrennt
Kind (erwachsen, d.h. älter als 25 Jahre, lebt in anderen Stadt, auch geschieden)

Fall:
ein Elternteil wird Hartz IV Empfänger:

  • Ist der geschieden Partner unterhaltspflichtig (vorher bestand KEINE Unterhaltspflicht nach der Scheidung)?
  • Ist das erwachsene Kind, das in einer anderen Stadt lebt unterhaltspflichtig?

Vielen Dank für Euer Feedback!

  • Ist der geschieden Partner unterhaltspflichtig (vorher
    bestand KEINE Unterhaltspflicht nach der Scheidung)?

Kann man nicht allgemein beantworten. Kommt auf den Einzelfall an.
In der Regel aber nicht.

  • Ist das erwachsene Kind, das in einer anderen Stadt lebt
    unterhaltspflichtig?

Nein, solange die Eltern arbeitsfähig sind, nicht. Nur wenn die Eltern nachweisen könnten, dass sie trotz intensivster Bemühungen keine Arbeit finden, könnte ein Unterhaltsanspruch realisiert werden. Kommt aber so gut wie nie vor. (Da würden dann sehr strenge Kriterien bezügl. der Arbeitsbemühungen zugrunde gelegt werden).

Gruß
Nelly