Kindergeldzahlung Einkommensgrenze/Zeitraum?

Hallo,

habe nur eine kurze generelle Frage zur Zahlung des Kindergeldes bzw. zur Einkommensgrenze in Höhe von 7.680 Euro und dem anzurechnenden Zeitraum:

Ein Jugendlicher geht bis Juli zur Schule und hat darüber hinaus keine weiteren Einkünfte. Von August bis Dezember jobbt er und verdient ca. 7.000 Euro. Ein Studienplatz hat er erst im darauffolgenden Jahr im Herbst.

Wird die Einkommensgrenze vom ganzen Jahr zugrunde gelegt oder wird diese auf die Zeit von August bis Dezember (ant. 5/12) umgerechnet?

Gruß
Mafi74

Hallo,

dazu müsste man erst mal wissen, wie alt der Jugendliche im fraglichen Zeitraum war…

Lieben Gruß
Florian

Der Jugendliche war im Jahr 2007 im August 19 geworden. Anspruch auf Kindergeld (vom Alter her) bestand somit für das komplette Jahr.

Also muss die Einkommensgrenze nicht anteilig berechnet werden, sondern das Einkommen auf das ganze Jahr?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Jugendliche war im Jahr 2007 im August 19 geworden.
Anspruch auf Kindergeld (vom Alter her) bestand somit für das
komplette Jahr.

Also muss die Einkommensgrenze nicht anteilig berechnet
werden, sondern das Einkommen auf das ganze Jahr?

Gut, ein Kindergeldanspruch bestand also für das ganze Jahr.

In diesem Fall kann für das ganze Jahr die EK-Grenze angewendet werden. Sie muss nicht anteilig berechnet werden. Im Beispielfall dürfte die Grenze somít nicht überschritten sein.

Viele Grüße
Florian

>Der Jugendliche war im Jahr 2007 im August 19 geworden.
>Anspruch auf Kindergeld (vom Alter her) bestand somit für das komplette Jahr.
Na, ein Kindergeldanspruch ohne weitere Voraussetzungen besteht zunächst nur bis zum 18. Geburtstag;
ganauer gesagt bis zum Endes des Monats, in dem der 18. Geb. liegt.
Darüber hinaus nur, wen ein Jugendlicher in Ausbildung ist (oder darauf wartet), aber er nicht zu viel verdient.

Versuchen wir es nochmal klarer zu bekommen:

Zeitlicher Ablauf:
Der fiktive Jugendliche geht bis Juli 2007 zur Schule.
Er jobbt dann von 08/2007 bis 12/2007
Er scheint zunächst gar nicht studieren zu wollen.

Fakten:
Sein Kindergeldanspruch reicht nur bis Ende Juli 07 (=Ende der Ausbildung)
Es zählen für die Einkommensgrenze nur die Einkünfte, die er in der Zeit hatte, in der er anspruchsberechtigt war.
(anteilige Einkommensgrenze Jan.-Juli: (ant. 7/12 von 7.680,- €)
In der übrigen Zeit kann er (wenn es kein KG gibt) soviel verdienen, wie er will.

Kindergeld, das nach Juli gezahlt wurde, wird zurückgefordert.
Die Kindergeldkasse muss über die Beendigung und Nichtfortsetzung der Ausbildung informiert werden!

Zukunft:
> Ein Studienplatz hat er erst im darauffolgenden Jahr im Herbst.
Kindergeld gibt es wieder

  • Wenn ein Praktikum gemacht wird,
    oder
  • wenn zwischen Ausbildungsabschnitten (z. B. Praktikum-Studium) maximal 4 Monate liegen
    oder
  • wenn die Kindergeld über das beabsichtigte Studium informiert wird und nachgewiesen wird, dass es nicht früher als ab xx/2008 begonnen werden kann.

Links:
Viele Infos zum Kindergeld: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
Spezielles Kindergeldforum: http://forum.jurathek.de/ dort das Forum „Kindergeld und Co.“

Gruß JoKu