Arbeitslos melden - Fragen

Hallo zusammen,

man nehme einmal an, es gibt eine Frau A, die fest angestellt ist. Frau A, wohnhaft in NRW, lernt Mann X in Hessen kennen. Nach einer gewissen Zeit sucht Frau A in Hessen eine neue Arbeitsstelle. Man nehme weiter an, diese Stelle ist gefunden, doch es entsteht eine Beschäftigungslücke von 2 Monaten.

Weiterhin angenommen, daß Frau A noch nie arbeitslos war, und überhaupt keinen Plan hat, wie das alles überhaupt geht… Wo muss sich Frau A melden? Das alte Arbeitsverhältnis endet (mit Kündigung des Arbeitgebers) am 31.01., Umzug nach Hessen am 01.02. mit Start der Arbeitslosigkeit, neuer Arbeitsbeginn am 01.04.

Also müsste Frau A rein theoretisch am 01.02. in Hessen zum Arbeitsamt gehen, oder?
Könnte man das vorher schon telephonisch abklären? Muss Frau A dort persönlich erscheinen?
Frau A muss sich dann auch am 01.02. ummelden, oder?

Fragen über Fragen…

LG
Belini

Hallo,

Also müsste Frau A rein theoretisch am 01.02. in Hessen zum
Arbeitsamt gehen, oder?

Wenn sie Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen will: Ja.

Könnte man das vorher schon telephonisch abklären?

Arbeits suchend melden muss sie sich schon vorher (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__37b.html … Achtung! Das hat mit der Arbeits los -Meldung bzw. dem Antrag auf Arbeitslosengeld nichts zu tun!). Das geht auch vorab telefonisch.
Arbeitslosengeldantrag kann man nur schriftlich und nur persönlich bei der Arbeitsagentur stellen.** Das geht aber auch schon [frühestens] 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

MfG

** Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld („alg I“) erfüllt sind.

Huhu,

vielen Dank erstmal für die Antwort :smile: Es ist aber doch so, daß die Frau A rein theoretisch nicht arbeitssuchend ist, da sie ja ab 01.04. eine neue Arbeitsstelle hat. Oder versteh ich da was falsch?

Welche Voraussetzungen müssen denn erfüllt sein?

Sorry, wenn ich solch dumme Fragen stelle… Habe mich mit dem Thema noch nie beschäftigt.

LG
Belini

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Hallo,

Es ist aber doch so,
daß die Frau A rein theoretisch nicht arbeitssuchend ist, da
sie ja ab 01.04. eine neue Arbeitsstelle hat.

Ja wenn sie das so kund tut, dann wird die Arbeitsagentur sie nicht belästigen, aber auch nichts zahlen.

Oder versteh ich
da was falsch?

Vermutlich die Prinzipien auf denen u.a. die Zahlung von alg I beruht. Zu denen gehört auch „Verfügbarkeit“.

Welche Voraussetzungen müssen denn erfüllt sein?

Sie muss innerhalb der Anwartschaftszeit (2 Jahre) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig tätig gewesen sein, um Anspruch zu haben.
Und sie muss der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

MfG

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doch es entsteht eine Beschäftigungslücke von 2 Monaten.

Arbeitslos melden zwecks Sicherung der Sozialleistungen wie Krankenkasse und Rentenversicherung etc.

Und da Frau A ja wohl nicht zum Überleben Pilze im Wald pflücken will, bekommt sie dort auch Geld.

Wo muss sich Frau A melden?
Das alte Arbeitsverhältnis endet (mit Kündigung
des Arbeitgebers) am 31.01., Umzug nach Hessen am
01.02. mit Start der Arbeitslosigkeit, neuer
Arbeitsbeginn am 01.04.

Der Knackpunkt ist, daß Frau A sich SOFORT beim Amt melden muss, sobald sie von der Kündigung erfährt. Da es Kündigungsfristen gibt, gehe ich mal schwer davon aus, daß ihr die Kündigung weit VOR dem 01.02. zugestellt wurde. Daraus folgt also, daß sie sich in NRW bei ihrem Amt melden muss. Tut sie dies nicht, hat sie sich nicht rechtzeitig gemeldet und eine Sperre droht.

Sie sollte dort bei der Meldung direkt anmerken, daß sie nach Hessen umzieht.

Also müsste Frau A rein theoretisch am 01.02. in Hessen zum
Arbeitsamt gehen, oder?

Nein, schon viel früher in NRW. Wie oben beschrieben: Sofort, wenn sie von der Kündigung erfährt.

Könnte man das vorher schon telephonisch abklären?

Ja. Telefon 01801-555111 (3,9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz) ist die Nummer der zentralen Hotline. Die machen soweit ich weiß auch direkt einen Termin für Dich bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter.

Muss Frau A dort persönlich erscheinen?
Frau A muss sich dann auch am 01.02. ummelden, oder?

Ja. Falls Du noch Fragen hast, kannst Du Dich auch an den Sachbearbeiter wenden. Der kann Dir sicher helfen. Und mit Sicherheit auch der eine mehr oder weniger als der andere…

Danke :smile:
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Hilfe :smile: Dann nehmen wir einfach mal an, daß die Frau sich heute noch telephonisch dort meldet, um alles weitere dort zu erörtern :smile:

Viele Grüße
Moni