Hallo zusammen,
man nehme einmal an, es gibt eine Frau A, die fest angestellt ist. Frau A, wohnhaft in NRW, lernt Mann X in Hessen kennen. Nach einer gewissen Zeit sucht Frau A in Hessen eine neue Arbeitsstelle. Man nehme weiter an, diese Stelle ist gefunden, doch es entsteht eine Beschäftigungslücke von 2 Monaten.
Weiterhin angenommen, daß Frau A noch nie arbeitslos war, und überhaupt keinen Plan hat, wie das alles überhaupt geht… Wo muss sich Frau A melden? Das alte Arbeitsverhältnis endet (mit Kündigung des Arbeitgebers) am 31.01., Umzug nach Hessen am 01.02. mit Start der Arbeitslosigkeit, neuer Arbeitsbeginn am 01.04.
Also müsste Frau A rein theoretisch am 01.02. in Hessen zum Arbeitsamt gehen, oder?
Könnte man das vorher schon telephonisch abklären? Muss Frau A dort persönlich erscheinen?
Frau A muss sich dann auch am 01.02. ummelden, oder?
Fragen über Fragen…
LG
Belini
Es ist aber doch so, daß die Frau A rein theoretisch nicht arbeitssuchend ist, da sie ja ab 01.04. eine neue Arbeitsstelle hat. Oder versteh ich da was falsch?