Eine 19 jährige hat sich im Oktober/November von ihrem Lebensgefährten getrennt und ist nun allein erziehend, ihr Kind wird
Ende März 2 Jahre. Sie hat 1 Jahr mit ihm zusammen gelebt. Sie hatte
letzte Woche einen Termin bei der ARGE, um einen Antrag für Hartz IV
zu stellen. Eine Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung hatte sie
bereits im Dezember von dort erhalten (der Mietvertrag läuft ab
1.2.2008). Was man ihr im Dezember allerdings nicht sagte ist, dass
sie - da sie sich in einer schulischen Ausbildung befindet - gar kein
Hartz IV beantragen kann sondern einen Antrag für Bafög stellen muss.
Zeitlich ist - durch unsere Unwissenheit und die Fehlinformation der
ARGE - nun schon über 1 Monat vergangen, ohne dass ein Antrag
gestellt werden konnte.
Auf die Frage, wovon sie denn nun die Miete und den Lebensunterhalt
für sich und das Kind bestreiten solle, bis über den Bafög-Antrag
entschieden ist, konnte die Sachbearbeiterin keine Antwort geben,
nur soviel, dass keine finanzielle Hilfe seitens der ARGE geleistet
werden kann.
Von dem Geld, was ihr zur Verfügung steht kann sie unmöglich Miete, Strom, etc. bezahlen.
Gibt es eine Möglichkeit über das SGB XII?
Wie ich in Foren gelesen habe, kann sie Sozialgeld für das Kind und
Mehrbedarf für Alleinstehende schon jetzt bei der ARGE beantragen.
Lt. letztem Telefonat mit der Mitarbeiterin der ARGE ist dies erst
möglich, wenn sie den Ablehnungsbescheid des Bafög hat. Auch ein
Antrag für die Erstausstattung der Wohnung (die Möbel der jetzigen
Wohnung gehören ihrem ehem. Lebensgefährten) kann erst dann
bearbeitet werden. Eine Bestätigung für die Kaution hat sie erhalten.
Nun wieder die Frage, wovon soll sie die nötigsten Gegenstände
für die Wohnung, die sie am 1.2.08 bezieht bezahlen? Sie benötigt ja
mindestens einen Herd und einen Kühlschrank. Aber auch hier die
Antwort: Darüber kann erst entschieden werden, nach Bafög-Bescheid.
Nachfrage, ob sie vorher die Sachen auf Darlehensbasis
einkaufen kann wurde verneint.
Der Bafög-Antrag wird voraussichtlich abgelehnt, da das Einkommen des Vaters zu hoch ist.
Gibt es irgendwelche gesetzlichen Grundlagen, die man der
Mitarbeiterin nennen können? Oder was kann man tun?
Viele Grüße
Mona
