Sonderfall (Behinderung) AlGII Antrag möglich?

Liebe Leute,

weiss jemand, ob es möglich ist, dass man als 100% schwerbehinderter Mensch zu seinem AlG I noch AlG II beantragen kann, wenn man aus persönlichen Gründen in eine Wohnung ziehen muss?

Mögliche Gründe wären:

  • Das Haus ist nicht Rollstuhlgerecht
  • Eltern können sich nicht mehr richtig kümmern
    (Vater Schlaganfall, Mutter berufstätig)
  • Chancen auf Arbeitsplatz gleich 0

Zudem hat man schon eine mögliche behindertengerechte Wohnung sicher, in einem ganz anderen Umwelt.

Weiss jemand, ob man dann, trotz das man unter 25 ist, so einen Antrag durch bekommt? Wenn ja, bitte ich um genaue §.

Vielen Dank.

weiss jemand, ob es möglich ist, dass man als 100%
schwerbehinderter Mensch zu seinem AlG I noch AlG II
beantragen kann, wenn man aus persönlichen Gründen in eine
Wohnung ziehen muss?

Wer 100% AU ist, bekommt kein ALG2, das setzt nämlich Arbeitsfähigkeit voraus.

Mögliche Gründe wären:

  • Das Haus ist nicht Rollstuhlgerecht
  • Eltern können sich nicht mehr richtig kümmern
    (Vater Schlaganfall, Mutter berufstätig)
  • Chancen auf Arbeitsplatz gleich 0

Ab zum Sozialamt.

Zudem hat man schon eine mögliche behindertengerechte Wohnung
sicher, in einem ganz anderen Umwelt.

Prima, los gehts.

Weiss jemand, ob man dann, trotz das man unter 25 ist, so
einen Antrag durch bekommt?

Klärt das Sozi.

Hallo,

weiss jemand, ob es möglich ist, dass man als 100%
schwerbehinderter Mensch zu seinem AlG I noch AlG II
beantragen kann, wenn man aus persönlichen Gründen in eine
Wohnung ziehen muss?

Ist derjenige denn gesundheitlich in der Lage 3 Stunden täglich zu arbeiten? (es geht hier nicht um die Chancen am Arbeitsmarkt, sondern nur um die Fähigkeit arbeiten zu können, wenn man Arbeit bekäme).

  • Das Haus ist nicht Rollstuhlgerecht
  • Eltern können sich nicht mehr richtig kümmern
    (Vater Schlaganfall, Mutter berufstätig)
  • Chancen auf Arbeitsplatz gleich 0

Muss derjenige denn irgendwie betreut werden oder käme er/sie in einer rollstuhlgerechten Wohnung ohne Hilfe klar?

Zudem hat man schon eine mögliche behindertengerechte Wohnung
sicher, in einem ganz anderen Umwelt.

Auf jeden Fall sollte man sich vor einer evtl. Unterzeichnung zur ARGE/jobcenter vor Ort begeben und sich das absegnen lassen.

Weiss jemand, ob man dann, trotz das man unter 25 ist, so
einen Antrag durch bekommt?

Die Chancen stehen bei den Gründen nicht schlecht, aber entscheiden wirds das Amt und nicht wir. Ohne Antrag gibts eh keine Leistung. Also muss schnellstens ein Antrag gestellt werden.

MfG

Der Jenige ist Arbeitsfähig und hat wie gesagt eine 3 Jahre lange, abgeschlossene Berufsausbildung hinter sich.

Das Arbeitsumfeld beschränkt sich einfach auf Tätigkeiten die man mit einem Rollstuhl erledigen kann.

Es geht darum, dass die Wohnung nur bedingte Zeit frei steht.

Die Miete könne man unter Umständen eine Zeitlang selbst tragen, jedoch wäre dies kein finanzieller Dauerzustand.

Deswegen wollte ich mich informieren, ob man unter obigen Umständen einen solchen Antrag genehmigt bekommen könnte.

Ein bekannter hat mir erzählt, dass man einen Mietvertrag vorlegen müsse, bevor man solch einen Antrag stellt, deswegen bin ich nun etwas verwirrt.

Der Jenige ist Arbeitsfähig

Nochmal: Für wie viele Stunden täglich?

und hat wie gesagt eine 3 Jahre
lange, abgeschlossene Berufsausbildung hinter sich.

Das wurde bis jetzt nicht erwähnt.

Das Arbeitsumfeld beschränkt sich einfach auf Tätigkeiten die
man mit einem Rollstuhl erledigen kann.

Daraus kann aber noch immer keiner abschließend schlussfolgern wie lange derjenige denn nun täglich arbeiten könnte.

Es geht darum, dass die Wohnung nur bedingte Zeit frei steht.

Ja schon, aber es geht doch auch darum, dass man sich Leistungen der ARGE dafür erhofft … und da kann man nun mal nicht den 2. Schritt vor dem 1. tun.

Die Miete könne man unter Umständen eine Zeitlang selbst
tragen, jedoch wäre dies kein finanzieller Dauerzustand.

Es ist schlicht und ergreifend so, dass die ARGE prüft (prüfen muss ), ob derjenige hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist und das geht nicht mal eben in 5 min. Wir haben ja hier 2 Sachen zu klären.
a) besteht Anspruch auf Leistungen nach SGB II?
b) gibt die ARGE ihr „okay“ für den Umzug und evtl. die Kostenübernahme für die Wohnung?

Deswegen wollte ich mich informieren, ob man unter obigen
Umständen einen solchen Antrag genehmigt bekommen könnte.

Das kann man - ohne die sonstigen finanziellen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen) zu kennen - nicht voraussagen.

Ein bekannter hat mir erzählt, dass man einen Mietvertrag
vorlegen müsse, bevor man solch einen Antrag stellt, deswegen
bin ich nun etwas verwirrt.

„(3) 1Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. 3Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.“

(link dazu in meinem anderen Beitrag hier)

In Kurzform: Man braucht diese Zusicherung vor dem Unterschreiben des Mitevertrags.

Also man ist Durchaus in der Lage, 7-8 Stunden täglich 5 Tage die Woche zu arbeiten, es liegt hier eben nur eine körperliche Behinderung vor, bei der nur bestimmte Arbeiten möglich sind.

Man hat eine abgeschlossene Berufsausbildung die über 3 Jahre ging und bekommt momentan AlG I. Aber AlG I reicht alleine nicht, um Wohngeld zu beantragen deswegen wurde geraten, zusätzlich AlG II zu beantragen.

Kann man AlG II auch noch beantragen nachdem man schon eine Wohnung hat? Wenn die Gründe dafür angemessen sind? Oder muss man den Antrag vor dem Einzug stellen?

Also man ist Durchaus in der Lage, 7-8 Stunden täglich 5 Tage
die Woche zu arbeiten,

Von daher spricht also nichts gegen alg II.

Kann man AlG II auch noch beantragen nachdem man schon eine
Wohnung hat? Wenn die Gründe dafür angemessen sind? Oder muss
man den Antrag vor dem Einzug stellen?

Man sollte ihn unbedingt vorher stellen. Denn was macht man, wenn die ARGE zu dem Schluss kommt „Derjenige braucht unsere Leistungen nicht.“? Die Sicherheit, dass derjenige Leistungen bekommt, kann keiner aus der Ferne demjenigen geben! Alg II ist noch von ein paar mehr Faktoren** abhängig als alg I.

Faktoren** sind:

Komischerweise habe ich einen Bekannten, der vor einem Jahr ALG II zugesprochen bekommen hat, nachdem er schon ein paar Monate in seiner eignen Wohnung gewohnt hat, und sie mit dem bezogenen ALG I bezahlte.

Deswegen dachte ich, man könne das Risiko eingehen nach dem Bezug einen Antrag zu stellen. Aber erst nachdem man sichern konnte das man Anspruch darauf hat.

Deswegen dachte ich, man könne das Risiko eingehen nach dem
Bezug einen Antrag zu stellen. Aber erst nachdem man sichern
konnte das man Anspruch darauf hat.

Anspruch auf was? Auf alg II? Wer soll denn diese Sicherheit geben?