BAB Änderung ?

Hallo liebe Experten,

Ich habe eine Frage zu folgender Situation.

Es war einmal…eine Frau, welche eine Ausbildung zu einer Friseurin macht. Sie bekam bisher 350 EUR BAB vom Arbeitsamt.

Die Miete für die Wohnung beträgt ca. 450 EUR (warm).

Nun hat diese Frau geheiratet und der Mann zieht in Ihre Wohnung mit ein. Der Mann ist selbständig und hat einen monatlichen Gewinn durch seinen Gewerbebetrieb von ca. 500 EUR.

Jetzt habe ich folgende Fragen:

Wie wird sich vorraussichtlich das BAB ändern?

Wird es weiter gezahlt oder eingestellt?

Steigt der Betrag oder sinkt er?

Danke im Voraus.

Gruss
David

Hallo!

Auf die BAB wird u.a. das Einkommen des Ehegatten des Auszubildenden angerechnet.

Der Empfänger von BAB ist deshalb verpflichtet, der Stelle, die die BAB zahlt, unverzüglich seine Eheschließung und das Einkommen seines Ehegatten mitzuteilen.

Die auszahlende Stelle wird alsdann die BAB neu berechnen.

Gruß, Franz

Hallo Franz,

ich dachte es gibt einen Freibetrag für Ehegatten.
Hatte irgendwo was vonca. 900 EUR gelesen ?!?

Gruss
David

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