Liebe www-Mitglieder!
Wenn man als Hartz IV Empfänger umziehen MÖCHTE (aus persönlichen Gründen), muß man das auf jeden Fall vorher absegnen? Oder kann man schon Ausschau halten und vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages Rücksprache mit der Leistungsstelle der Arge halten? Rein fiktiv, natürlich.
Vielen Dank für alle Antworten!!
Ein schönes WE wünscht sorgloseSusi
Hallo,
Wenn man als Hartz IV Empfänger umziehen MÖCHTE (aus
persönlichen Gründen), muß man das auf jeden Fall vorher
absegnen?
Wenn man die Kosten für die Unterkunft weiter bezahlt haben möchte, auf jeden Fall. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Oder kann man schon Ausschau halten und vor dem
Unterzeichnen des Mietvertrages Rücksprache mit der
Leistungsstelle der Arge halten?
Insofern die ARGE den Umzug nicht für notwendig erachtet, wird sie sich nicht einfach damit zufrieden geben, wenn man kommt und sagt „Ach gebt mir doch hier nur mal schnell euer okay.“
MfG
Insofern die ARGE den Umzug nicht für notwendig erachtet, wird
sie sich nicht einfach damit zufrieden geben, wenn man kommt
und sagt „Ach gebt mir doch hier nur mal schnell euer okay.“
Naja, wenn die neue Miete niedriger ist als die alte, hat die ARGE sicher nichts dagegen. Die Zustimmung muss aber vorher mit Vorlage eines Mietangebotes (kein Ausdruck aus dem Internet) eingeholt werden.
Naja, wenn die neue Miete niedriger ist als die alte, hat die
ARGE sicher nichts dagegen.
Ich würde das „sicher“ mal getrost gegen ein „sehr wahrscheinlich“ austauschen. Die Größe der Wohnung spielt nun mal auch ne Rolle.
Die Zustimmung muss aber vorher
mit Vorlage eines Mietangebotes (kein Ausdruck aus dem
Internet) eingeholt werden.
Jep. Damit ist man auf der sicheren Seite.
aber…
Naja, wenn die neue Miete niedriger ist als die alte, hat die
ARGE sicher nichts dagegen. Die Zustimmung muss aber vorher
mit Vorlage eines Mietangebotes (kein Ausdruck aus dem
Internet) eingeholt werden.
…, da wären noch die Umzugskosten. Auch das muss die ARGE einrechnen. Es sei denn, das der Leistungsbezieher keine solchen Kosten beanspruchen möchte. Im weiteren wären da noch Maklerprovision und Kaution.
Trägt der Leistungsbezieher auch das selbst? Woher hat er denn das Geld, fragt die ARGE.
Also, so einfach ist das alles leider nicht.
Ich würde das „sicher“ mal getrost gegen ein „sehr
wahrscheinlich“ austauschen. Die Größe der Wohnung spielt nun
mal auch ne Rolle.
In Berlin geht´s z.B. nur um die Miethöhe, die Größe ist unwichtig. Kann mir vorstellen, dass das teilweise woanders auch so ist.