Nach Abschluß der Lehre bekam der Ausgebildete keine Arbeit. Da der Junge mietfrei in einer eigenen Wohnung beim Onkel im Haus lebt, bekonmmt er keine Unterstützung vom Amt, da der Onkel sich weigert seine finanzielle Lage offen zu legen. Was kann der Neffe tun?
Nach Abschluß der Lehre bekam der Ausgebildete keine Arbeit.
Da der Junge mietfrei in einer eigenen Wohnung beim Onkel im
Haus lebt, bekonmmt er keine Unterstützung vom Amt, da der
Onkel sich weigert seine finanzielle Lage offen zu legen. Was
kann der Neffe tun?
Wenn es eine eigene abgeschlossene Wohnung ist mietet der Junge diese Wohnung beim Onkel, dann ist er eine eigene Bedarfsgemeinschaft und bekommt KdU, natürlich auch ALG2.
Letzteres müsste er aber eigentlich sowieso bekommen.
Es sei denn, der Junge lebt mit dem Onkel in einer gemeinsamen Wohnung und beide stellen demnach eine BG dar.
da das Amt aber schon informiert wurde über diese Lage ist es im Nachgang schwierig denen jetzt auf einmal weiß machen zu wollen, das erstgenanntes vorliegt. Da hätte man sich v o r h e r mal Gedanken drüber machen sollen. Was jetzt allerdings auch nichts nützt.
Letzte Möglichkeit: Der Onkel schmeißt den Jungen auf die Straße. Dann ist dieser hilfebedürftig und bekommt alles von der ARGE.
Danke für die Antwort.
Das Problem ist, daß der Junge schon seit 3 Jahren dort nachweislich einen eigenen Haushalt hat. Der Onkel wollte aber keine Miete nehmen, da der Neffe als Lehrling so schon kaum über die Runden kam.
Nur die Arge will nicht zahlen.
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Was kann der Neffe tun?
Was steht denn in dem Ablehnungs-Bescheid als Begründung?
Das Problem ist, daß der Junge schon seit 3 Jahren dort
nachweislich einen eigenen Haushalt hat. Der Onkel wollte aber
keine Miete nehmen, da der Neffe als Lehrling so schon kaum
über die Runden kam.
Nur die Arge will nicht zahlen.
Es muss ein ordentliches, rechtlich unangreifbares, Mietverhältnis begründet werden. Wahrscheinlich hat der Junge bereits geäußert umsonst beim Onkel wohnen zu dürfen. Schlecht in diesem Fall.
Man kann das im Nachgang heilen, in dem ein echter Mietvertrag geschlossen wiord und der Onkel die Miete einfordert; bei Nichtzahlung die Kündigung erteilt. Dann muss dam Amt reagieren.
Die optimale Konstellation, wegen der bekannt gewordenen Vorgeschichte, bleibt es trotzdem nicht, da der Sachbearbeiter der ARGE garantiert „riecht“ wie der Hase jetzt laufen soll.