Jemand der jetzt ca. 59 Jahre alt ist und Arbeitslosengeld seit 2006 bezieht, das im Febr. 2008 ausläuft.
Können diese Arbeitslosen auch die neue 58-Regelung mit 24 Monaten ALG I noch in Anspruch nehmen?
Oder gilt die neue Regelung nur für die, die ab Januar 2008 arbeitslos werden und 58 Jahre alt sind?
Jemand der jetzt ca. 59 Jahre alt ist und Arbeitslosengeld
seit 2006 bezieht, das im Febr. 2008 ausläuft.
Können diese Arbeitslosen auch die neue 58-Regelung mit 24
Monaten ALG I noch in Anspruch nehmen?
na ja ,2x 24 Monate abgreifen wollen wird wohl sicher als etwas unsoziale Einstellung gewertet werden…
Oder gilt die neue Regelung nur für die, die ab Januar 2008
arbeitslos werden und 58 Jahre alt sind?
Hallo!
Du wirfst hier 2 Sachen zusammen die nicht zusammen gehören.
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Die sog. 58er Regelung bleibt bestehen. Diese besagt aber eigentlich nur - vereinfacht gesagt - dass Du das Arbeitsamt in Ruhe lässt und diese Dich auch. Sprich: es findet keine Vermittlung statt und Du fällst aus der Statistik raus. Im Gegenzug musst Du keine Eigenbemühungen erbringen. Auf das tatsächliche Arbeitslosengeld (höhe und Dauer) hat es keinerlei Auswirkungen!!!
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Die viel angepriesene Verlängerung des Alg1 für ältere An ist derzeit im gesetzlichen Beschlussverfahren. Wird wohl rückwirkend kommen, ist aber zZ noch nicht fest.
Gruß
machlas
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