Hallo,
folgende Situation angenommen:
Ein Mann erhält Hartz IV, dann zieht seine schwangere Freundin bei ihm ein und kurz danach kommt das Kind. Dann leben die beiden ja offensichtlich in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Die Frau war bis zum Mutterschutz berufstätig, erhält also Elterngeld. Vorrausichtlich bekommt sie ca 1200 Euro, außerdem die 150 Euro Kindergeld.
Hat der Mann trotzdem Anspruch auf Hartz IV oder muss die ganze Familie mit dem Elterngeld auskommen, inklusive Miete und allem?
Wo liegt die Einkommens-Grenze in so einem Fall, um noch Hartz IV zu bekommen?
Vielen Dank für Eure Antworten!!
Gruss Claudia
Hallo,
Hat der Mann trotzdem Anspruch auf Hartz IV oder muss die
ganze Familie mit dem Elterngeld auskommen, inklusive Miete
und allem?
Das kann man nicht konkret aus der Ferne voraussagen.
_"Elterngeld und Hartz IV - ALG II
Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es kann insoweit also zusätzlich zum ALG II (ALG 2, umgangssprachlich: Hartz IV) bezogen werden."_
http://www.sozialhilfe24.de/elterngeld.html#top3
Sieht so aus als wenn der Betrag, der über den Mindestbetrag [Elterngeld] geht, schon als Einkommen angerechnet wird. Dann muss wohl neu ausgerechnet werden, ob noch Hilfebedürftigkeit besteht und dazu müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft ermittelt werden.
Die alg II-Rechner, die man im i-net so findet, berücksichtigen aber nicht unbedingt alles, sind also eher nur ne grobe Orientierungshilfe.
MfG
natürlich wird das elterngeld + kindergeld als einkommen gerechnet.
nun kommt es auf weitere vermögensverhältnisse an: wie gross ist die wohnung, was kostet die miete, wer hat wie viel auf dem girokonto, auf dem sparbuch, lebensversicherungen, rentenversicherungen etc müssen oftmals mit kontoauszügen vorleget werden.
auf jeden fall antrag stellen, ggf. gibt es auch nur wohngeld statt hartz 4…
gruss
paragraphemmaus