Hallo, eine Frage, wenn man Hartz4 bekommt, ist die Opferentschädigunsrente auch als Einkommen anrechenbar? Wenn ja warum? Wenn nein, warum macht das dann die Arge, selbst wenn man über einen Anwalt einen Widerspruch eingelegt hat, warum Antwortet die Arge nicht? Es scheint das es diesem Dienstleistungsunternehmen egal ist.
Wieviel Zeit kann man der Arge geben mit der Beantwortung der Eingabe? Im November wurde Widerspruch getätigt.
Danke für die Antwort, sollte ich nicht richtig gefragt haben, bin ich für eine Korektur bereit.
MfG chelly
Danke für die Mühe und der antworten!
Hallo,
wenn man Hartz4 bekommt, ist die
Opferentschädigunsrente auch als Einkommen anrechenbar?
Dazu findet man hier http://www.my-sozialberatung.de/files/HW%2011%202007… etwas (sollte im Amt bekannt sein, da es zu den Durchführungsanweisungen der BA gehört)
warum macht das dann die Arge, selbst
wenn man über einen Anwalt einen Widerspruch eingelegt hat,
Kann man aus der Ferne nicht beantworten.
warum Antwortet die Arge nicht?
Kann man aus der Ferne nicht beantworten.
Wieviel Zeit kann man der Arge geben mit der Beantwortung der
Eingabe? Im November wurde Widerspruch getätigt.
Dann sollte eine Reaktion schon da sein. Wurde nochmal nachgefragt in der Zwischenzeit?
MfG
Hallo,
erst einmal danke für die Antwort! Man traut sich nicht nach zu fragen, wenn diese Person damals nicht reagiert hätte wäre schlimmeres passiert,so ist diese Person nun aber sein ganzes Leben geschädigt, er bekommt dafür eine kleine Opferentschädigungsrente, und als dank wird sie angerechnet.
die Arge reagiert nur wenn die meinen die haben zu viel bezahlt und wenn es mal um 30€ ging,da wurde einem gleich ein Mahnbrief zu gesendet.
Werde aber morgen mit dem Anwalt noch einmal reden ob das rechtens ist was die machen, fast 300€ fehlen zum Leben.
mfg chelly
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Hallo
MfG
Hallo,
erst einmal danke für die Antwort! Man traut sich nicht nach
zu fragen, wenn diese Person damals nicht reagiert hätte wäre
schlimmeres passiert,so ist diese Person nun aber sein ganzes
Leben geschädigt, er bekommt dafür eine kleine
Opferentschädigungsrente, und als dank wird sie angerechnet.
Hört sich danach an,das da jemand Opfer seiner Zivilcourage geworden ist…
Lieber unsozial und gesund als andersrum, dafür hat der Kater sich schon manche Patsche abgeholt…er ist dafür aber noch gesund und munter 
die Arge reagiert nur wenn die meinen die haben zu viel
bezahlt und wenn es mal um 30€ ging,da wurde einem gleich ein
Mahnbrief zu gesendet.
Werde aber morgen mit dem Anwalt noch einmal reden ob das
rechtens ist was die machen, fast 300€ fehlen zum Leben.
ohne Klage dürfte es wohl nicht gehen… dat is nun mal so, die Aussicht dürfte wohl eher gering sein
mfg chelly
LG
Mikesch
Hallo,
die Aussicht dürfte wohl eher gering sein
Und woraus schlussfolgerst du das?
MfG
Hallo
Wieviel Zeit kann man der Arge geben mit der Beantwortung der
Eingabe? Im November wurde Widerspruch getätigt.
Nach drei Monaten Nichtreaktion kann man auf jeden Fall eine Untätigkeitsklage einreichen.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
erst einmal danke für die Antwort! Man traut sich nicht nach
zu fragen, wenn diese Person damals nicht reagiert hätte wäre
schlimmeres passiert,so ist diese Person nun aber sein ganzes
Leben geschädigt, er bekommt dafür eine kleine
Opferentschädigungsrente, und als dank wird sie angerechnet.
Also, ich entnehme diesem Link von Xolophos, dass Opferentschädigungsrente nicht angerechnet wird. Ich habe es jedenfalls so verstanden.
Werde aber morgen mit dem Anwalt noch einmal reden ob das
rechtens ist was die machen, fast 300€ fehlen zum Leben.
Unbedingt auch die Anwaltkosten nicht selber zahlen!
Viele Grüße
Simsy