ALG I Rückforderung und Privatinsolvenz

Also,

Ich hätt da mal ne Frage:

Jemand versucht gerade sein Leben neu zu regeln und wieder auf die Beine zu kommen. Er mochte Fehler aus der Vergangenheit nicht nochmal machen und gibt sich alle Mühe. Er befindet sich zu Zeit in der Privatinsolvenz.
Leider ist er vor kurzen wieder Arbeitslos geworden und hat nun ALG I beantragt.
Vor einiger Zeit wurde er wegen fälschlich erhaltener Arbeitslosengeld-Zahlungen verklagt und stottert nun seine Geldbuße ab.

Nun das Problem:

Das Amt kürzt nun das ALG I, um das damals fälschlich ausgezahlte Geld einzubehalten. Das obwohl damals das Arbeitsamt als Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfasst wurde.

Darf sie das und in welchen Rahmen?

Der Betroffene lebt bereits sehr bescheiden, der einzige Luxus den er sich noch gönnen muß ist ein Fahrkarten-Abo noch aus der Zeit als er noch Arbeit hatte.

Er bekommt jetzt lediglich 520 € ausgezahlt (von ursprünglich gewährten 720€). Davon kann er zwar alle Rechnungen zahlen, aber nur, wenn er den ganzen Monat nüscht isst.

Welche Möglichkeiten hat er?
Kann er sich mit dem Arbeitsamt über eine sozialverträglichere Ratenzahlung einigen?
Oder bekommt er dann Probleme wegen der Insolvenz?

Natürlich hat er damals Mist gebaut, aber seine finanzielle Misere ist nun doch leider existenzbedohend…

Welche Möglichkeiten hat er um an mehr Geld zu kommen?

Klar, schnell wieder arbeiten, aber leider funktioniert das nich immer so fix und er muß sicher einige Monate überbrücken können.

Hat er Anspruch auf ergänzende Leistungen, auch wenn seine Misere ja aus betrügerischen Verhalten resultiert?

Wär supi, wenn ich hier n paar Antworten bekommen könnte,

Gruß,

Nina

Das Amt kürzt nun das ALG I, um das damals fälschlich
ausgezahlte Geld einzubehalten. Das obwohl damals das
Arbeitsamt als Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens
erfasst wurde.

Darf sie das und in welchen Rahmen?

Also wenn die damalige Forderung des Amtes (um die es hier jetzt gehen soll) zur Insolvenz angemeldet wurde ist sie Bestandteil des Privatinsolvenzverfahrens geworden. (Das Verfahren muss also schon als solches laufen! Nicht das man noch bei der Antragstellung ist, oder ggf. die Gläubigerverhandlung läuft…)

Dann dürfte das Amt dies m.E. nach nicht. Da es eine Gläubigerbevorzugung darstellt. Würde der Schuldner dies vornehmen kippt nachher seine Restschuldbefreiung, da er während der Wohlverhaltensphase (darin ist er ja schon?!) derartiges nicht darf, wenn dies ein anderer, benachteiligter Gläubiger, rausfindet.

Denn Leistungen des Schuldners sind auf alle Gläubiger zu verteilen. Wobei es hier so ist, das er ohnhin unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegt.

Er bekommt jetzt lediglich 520 € ausgezahlt (von
ursprünglich gewährten 720€). Davon kann er zwar alle
Rechnungen zahlen, aber nur, wenn er den ganzen Monat nüscht
isst.

Das geht natürlich nicht. Selbst der ALGII Lebensunterhalt beträgt 347,-. Das hieße, er hätte noch 173,- für Kosten der Unterkunft. Wenn er dafür wohnen kann, o.k. Eher unwahrscheinlich.

Welche Möglichkeiten hat er?
Kann er sich mit dem Arbeitsamt über eine sozialverträglichere
Ratenzahlung einigen?

Das sollte er auf jeden Fall. Das Amt darf gar nichts einbehalten. Und er tut im Hinblick auf die Gefährdung seiner Restschuldbefreiung gut darn, dies schleunigst anzuzeigen um sich selbst vom Vorwurf der Gläubigerbevorzugung zu befreien.

Oder bekommt er dann Probleme wegen der Insolvenz?

Siehe oben.

Natürlich hat er damals Mist gebaut, aber seine finanzielle
Misere ist nun doch leider existenzbedohend…

Korrekt.

Welche Möglichkeiten hat er um an mehr Geld zu kommen?

Wohngeld beantragen, solange er noch keine ALGII bekommt.

Hat er Anspruch auf ergänzende Leistungen, auch wenn seine
Misere ja aus betrügerischen Verhalten resultiert?

Ähmmm… Sind die kompletten Schulden (Insolvenz) aus unerlaubten Handlungen?
Dann wäre die Antwort etwas zu modifizieren.

Hallo jocki,

vielen Dank für die kompetente Antwort.

Tatsächlich befindet er sich in der Wohlverhaltensphase. Und die anderen Schulden sind nicht aus unerlaubten Handlungen „erwachsen“.
Ich versteh auch gar nicht, wie das Amt dazu kommt das ALG I so stark zu kürzen, weil er ja so ein Formular ausfüllen musste, wo er seine ganzen Ausgaben angegeben hat.
Und er muß alleine schon Miete und Strom im Monat von 420 € bezahlen…
Das Problem ist nur das das Amt am längeren Hebel sitzt.
Wenn man erstmal Einspruch einlegen müsste usw. dann dauert das ewig.
Und der Finanzrahmen ist nun mal so eng bemessen, da kann man nix von überbrücken.
Ich hoffe einfach mal das es vielleicht ein Versehen war, irgend was falsch angegeben oder so und es zügig zu regeln ist.

Manchmal hat man auch echt den Eindruck das AA will seine Problemklienten auch möglichst schnell zum ehemaligen Sozialamt nach verlegen, damit se ihre Statistiken aufhübschen können…