Also,
Ich hätt da mal ne Frage:
Jemand versucht gerade sein Leben neu zu regeln und wieder auf die Beine zu kommen. Er mochte Fehler aus der Vergangenheit nicht nochmal machen und gibt sich alle Mühe. Er befindet sich zu Zeit in der Privatinsolvenz.
Leider ist er vor kurzen wieder Arbeitslos geworden und hat nun ALG I beantragt.
Vor einiger Zeit wurde er wegen fälschlich erhaltener Arbeitslosengeld-Zahlungen verklagt und stottert nun seine Geldbuße ab.
Nun das Problem:
Das Amt kürzt nun das ALG I, um das damals fälschlich ausgezahlte Geld einzubehalten. Das obwohl damals das Arbeitsamt als Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfasst wurde.
Darf sie das und in welchen Rahmen?
Der Betroffene lebt bereits sehr bescheiden, der einzige Luxus den er sich noch gönnen muß ist ein Fahrkarten-Abo noch aus der Zeit als er noch Arbeit hatte.
Er bekommt jetzt lediglich 520 € ausgezahlt (von ursprünglich gewährten 720€). Davon kann er zwar alle Rechnungen zahlen, aber nur, wenn er den ganzen Monat nüscht isst.
Welche Möglichkeiten hat er?
Kann er sich mit dem Arbeitsamt über eine sozialverträglichere Ratenzahlung einigen?
Oder bekommt er dann Probleme wegen der Insolvenz?
Natürlich hat er damals Mist gebaut, aber seine finanzielle Misere ist nun doch leider existenzbedohend…
Welche Möglichkeiten hat er um an mehr Geld zu kommen?
Klar, schnell wieder arbeiten, aber leider funktioniert das nich immer so fix und er muß sicher einige Monate überbrücken können.
Hat er Anspruch auf ergänzende Leistungen, auch wenn seine Misere ja aus betrügerischen Verhalten resultiert?
Wär supi, wenn ich hier n paar Antworten bekommen könnte,
Gruß,
Nina