Unter 25 - Verhältnis zu den Eltern zerrüttet

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Feb 2008

Hallo

Ein tatsächlich fiktiver Fall:

Ein ca. 20-jähriger Schüler zieht von zu Hause aus und beantragt ALG II.

Er gibt an, das Verhältnis zu seinen Eltern sei völlig zerrüttet.

Auf welche Weise müsste er dies nachweisen?
Entscheidet das der Sachbearbeiter aus dem Bauch heraus, oder muss da ein Gutachten vorliegen?

Reine Interessensfrage, nicht eilig.

Viele Grüße
Simsy

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unter 25 - Verhältnis zu den Eltern zerrüttet

    Hallo! Ein ca. 20-jähriger Schüler zieht von zu Hause aus und
    beantragt ALG II.
    ein 20jähriger Schüler hat keinesfalls Anspruch auf ALGII!
    Die Eltern müssen für ihn aufkommen oder er wird sich wohl freiwillig nach Afghanistan melden müssen. Dafür ist das Gesetz ja da.
    Oder er geht den Weg über's Jugendamt, wo er belegen muß, warum er nicht mehr zu Hause wohnen kann. Wenn die das befürworten, kann er BaFög und HartzIV kriegen, sofern die Eltern mittellos sind. Machen die aber nicht. Wenn's wirklich ganz schlimm ist, kann er vielleicht betreut wohnen oder in einer WG. Was anderes ist es, wenn er eine kostenlose Unterkunft hat. Zumal, wenn die Eltern zum Unterhalt herangezogen werden können.
    Gruß Mona

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