Hart IV und Sozialhilfe in einer Bedarfsgemeinscha
Von: , Frage gestellt am Di, 5. Feb 2008
Hallo Experten,
ich nehme mal folgenden fiktiven Fall an:
Anton und Berta sind verheiratet. Er arbeitet, sie ist Hausfrau. Dann verliert Anton seine Arbeit, das dauert länger, er bekommt Hartz IV. Dadurch bilden Anton und Berta eine Bedarfsgemeinschaft. Nach einiger Zeit wird Berta jedoch so krank, daß sie von ihrem Hausarzt als erwerbsunfähig eingestuft wird. Nach entsprechender Meldung bei der Arge wird ihr beschieden, die Arge sei nun nicht mehr für sie zuständig, sie müsse sich ans Sozialamt wenden.
Bilden nun Anton und Berta weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft, oder muß jetzt jeder für sich einen (Fortsetzungs-)Antrag beim jeweiligen Amt stellen? Wie steht es mit dem gemeinsamen Konto, dessen Höhe zwar nicht den zulässigen Betrag für Hartz IV übersteigt, aber wohl den fürs Sozialamt. Wird davon die Hälfte für Berta angerechnet, oder wie sieht das aus? Und was bekommt nun Anton von der Arge, weiterhin seinen alten Satz plus der halben Miete? Und was Berta? Fragen über Fragen, auf die hoffentlich jemand eine Antwort weiß.
Vielen Dank
Jan
