ALG2 beantragen obwohl kein Anspruch auf Gelder?

Hallo,

hätte da mal ne Frage…also Person A ist in Kürze arbeitslos und hat noch keinen Anspruch auf ALG1.

Da sie verheiratet ist und ihr Mann einigermaßen verdient weiß sie bereits, dass sie keinen Anspruch auf ALG2 hat. Ihr Chef hat sie darauf hingewiesen, dass sie sich arbeitslos melden muss da ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Stimmt das? Muss sie sich arbeitslos melden? Welche Nachteile entstehen ihr wenn sie sich nicht arbeitslos meldet? Zur Zeit ist sie im 5. Monat schwanger und wird wohl die nächsten 3 Jahre zu Hause bleiben…

Sie hat jetzt mal nen ALG2 Antrag gestellt wo man von ihr und von ihrem Mann jetzt noch 1000 verschiedene Unterlagen fordert und sie wurde zu nem Termin eingeladen. Sie hatten bereits große Mühe mit dem Antrag und sie fragt sich ob sie das alles nicht umsonst macht? Dann erspart sie sich nämlich jetzt den Rest…

Danke schonmal für eure Mühen!

Liebe Grüße
Christin

Hallo,

Da sie verheiratet ist und ihr Mann einigermaßen verdient weiß
sie bereits, dass sie keinen Anspruch auf ALG2 hat. Ihr Chef
hat sie darauf hingewiesen, dass sie sich arbeitslos melden
muss da ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Stimmt das?

Hier liegt vermutlich eine Begriffsverwechslung vor und es handelt sich um die Arbeits suchend meldung, die wiederum beim Bezug von alg I eine Rolle spielt. Meldet man sich zu spät oder gar nicht, zieht das 1 Woche Sperre nach sich. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer darauf aufmerksam machen, was er damit getan hat. Dass der AN keinen Anspruch auf alg I hat, weiß der AG vermutlich nicht. Er hat einfach nur ‚‚seine Schuldigkeit getan‘‘.

Zur Zeit ist sie im
5. Monat schwanger und wird wohl die nächsten 3 Jahre zu Hause
bleiben…

Dann dürfte das mit der Meldung belanglos sein, da kein Anspruch auf alg I.

und sie fragt sich ob sie das alles
nicht umsonst macht?

Falls sie die Frage nicht nur sich selbst stellt: Aus der Ferne ist nicht abschließend beurteilbar, ob nicht vielleicht doch Anspruch besteht.

MfG

Hallo

und sie fragt sich ob sie das alles
nicht umsonst macht?

Falls sie die Frage nicht nur sich selbst stellt: Aus der
Ferne ist nicht abschließend beurteilbar, ob nicht vielleicht
doch Anspruch besteht.

Spielt das nicht auch bei der Rente evtl. eine Rolle? Meiner Meinung nach werden die Jahre der Arbeitslosigkeit auch irgendwie mitgezählt. Ob es dabei eine Rolle spielt, ob man in dieser Zeit ALG bezieht oder nicht, das weiß ich allerdings nicht.

Viele Grüße
Simsy

Da ihr Mann mehrere Lebenversicherungen, Versicherungspolicen, Fonds etc laufen hat und ihr Schuldenberater ihr anhand eines simplen Rechenbeispiels der „Bedarfsgemeinschaft“ vorgerechnet hat das sie keinen
Anspruch auf ALG2 hat, ist sie sich sicher kein ALG2 beziehen zu können. Das mit der Rente war ihr Hauptgrund sich arbeitslos zu melden.
Ein Bekannter hat ihr wohl gesagt das ihre Erziehungszeit auch auf die Rente angerechnet werden würde. Tja ob mit oder ohne kompliziertem Antrag ist wohl jetzt die Frage…

Hallo

Spielt das nicht auch bei der Rente evtl. eine Rolle?

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__58.html (Zitat: ‚‘… wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben,’’)

MfG

Hallo

Das mit der Rente war ihr Hauptgrund sich
arbeitslos zu melden.
Ein Bekannter hat ihr wohl gesagt das ihre Erziehungszeit auch
auf die Rente angerechnet werden würde. Tja ob mit oder ohne
kompliziertem Antrag ist wohl jetzt die Frage…

Die Erziehungszeiten werden wohl auch ohne kompliziertem Antrag auf die Rente angerechnet, aber nur die Erziehungszeiten, und nicht die Monate davor oder danach.

Ich würde es durchziehen. Es könnte irgendwann wichtig sein.

Dass es eine Rolle für die Rente spielt, hat ja Xolophos schon dargelegt.

Viele Grüße
Simsy

Dankesehr…also das ist sicher schonmal sehr gut für sie zu wissen. Wie lange die Erziehungszeit gilt wissen Sie nicht zufällig? Sie hat nämlich auch noch eine fünfjährige Tochter und ist samt individuellem Beschäftigungsverbot von der Arbeit freigestellt worden.

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Hallo

Dankesehr…also das ist sicher schonmal sehr gut für sie zu
wissen. Wie lange die Erziehungszeit gilt wissen Sie nicht
zufällig?

Nein, das weiß ich leider nicht genau. Ich denke aber, maximal 3 Jahre, da man dann ja das Kind ganztags in den Kindergarten tun soll. Auch Schulzeit und alles spielt m. W. keine Rolle.

Ich denke, diese 3 Jahre zählen auch nur, wenn man in der Zeit Erziehungsurlaub nimmt.

Möglicherweise muss man auch sowas in der Art beim Arbeitsamt machen. Jedenfalls ist es auch offiziell mit einem kleinen (0-3 Jahre) Kind nicht zumutbar, eine Arbeit anzunehmen, d. h. man wird in der Zeit (hoffentlich!) mit Stellenangeboten verschont, auch wenn man währenddessen arbeitslos gemeldet ist. -

Vielleicht mal die Rentenberatung der Stadt anrufen. Die Nummer kriegt man über die Stadtverwaltung raus.

Viele Grüße
Simsy