Hallo,
mal angenommen Herr X hat Alg 1 in höhe von 1300,-€ bezogen, hat sich anschliessend selbstständig gemacht und Gründungszuschuss von der Arge bezogen, nun merkt er dass wenn dieser Zuschuss nun in 2 Monaten ausläuft, er mit dem Verdienten nicht über die Runden kommt.
Ihm bleibt also nichts übrig als erstmal Hartz 4 zu beantragen.
Wieviel Hartz 4 steht ihm dann zu? Habe gehört, dass es eine Anpassung zwischen Alg1 und Alg2 gibt… Wie berechnet sich dies???
Vielen Dank für eure Hilfe…
Den Gründungszuschuss bekommt man doch von der BA und nicht von der ArGe!?
Für die Berechnung des zustehenden Arbeitslosengeldes II benötigt man einige Angaben… Pauschal stehen dir als Einzelperson 347 EUR Regelleistung und die angemessenen Kosten der Unterkunft zu.
Was genau meinst du mit Anpassung zwischen AlgI und AlgII?
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Den Gründungszuschuss bekommt man doch von der BA und nicht
von der ArGe!?
Na klar, schuldig 
Für die Berechnung des zustehenden Arbeitslosengeldes II
benötigt man einige Angaben…
Welche Angaben???
Pauschal stehen dir als
Einzelperson 347 EUR Regelleistung und die angemessenen Kosten
der Unterkunft zu.Was genau meinst du mit Anpassung zwischen AlgI und AlgII?
Ich habe gehört das es einen gewissen Zuschuss gibt um sich sozusagen ans ALG2 ranzufühlen… (hört sich blöd an, ist aber so:smile:) )
Den Gründungszuschuss bekommt man doch von der BA und nicht
von der ArGe!?Na klar, schuldig
Für die Berechnung des zustehenden Arbeitslosengeldes II
benötigt man einige Angaben…Welche Angaben???
Sagen wir mal so: Wie viele Personen, Alter der Personen, Mietkosten, Betriebskosten, Heizkosten, irgendwelche Behinderungen, Schwangerschaften oder Alleinerziehend, Krankheiten mit erhöhtem Ernährungsaufwand, Unterhaltsverpflichtungen, Einkünfte allgemein!?
Sind natürlich sehr persönliche Angaben - am Besten nimmst du dafür nen AlgII-Rechner aus dem Netz…
Pauschal stehen dir als
Einzelperson 347 EUR Regelleistung und die angemessenen Kosten
der Unterkunft zu.Was genau meinst du mit Anpassung zwischen AlgI und AlgII?
Ich habe gehört das es einen gewissen Zuschuss gibt um sich
sozusagen ans ALG2 ranzufühlen… (hört sich blöd an, ist aber
so:smile:) )
Ja, es gibt einen Zuschlag mit bestimmten Prozentsätzen - siehe dazu § 24 SGBII!
Hallo,
Welche Angaben?
Es gibt alg II-Rechner im Internet. Z.B. http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
Ansonsten sind die Angaben für die Beantragung von alg II recht umfangreich. (google-Stichwort: alg II Antrag)
Ich habe gehört das es einen gewissen Zuschuss gibt um sich
sozusagen ans ALG2 ranzufühlen… (hört sich blöd an, ist aber
so:smile:) )
Vermutlich ist der Zuschlag nach Bezug von alg I gemeint. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html
MfG