Hallo,
eine böse Überraschung vom Arbeitsamt,
weiß jemand wie man (arbeitslos ohne Bezüge) sich am besten verhält, wenn man angeblich einen Termin beim Arbeitsamt versäumt hat. Man jedoch gar keine Einladung zum Termin (also woher sollte man dann davon wissen) erhalten hat und nun die eifrigen Beamten einen kurzerhand eine komplete Abmeldung geschickt haben???
wie soll man beweisen, dass man keine Einladung erhalten hat?
wäre schön wenn ihr helfen könntet
Danke
Hallo,
eine böse Überraschung vom Arbeitsamt,
weiß jemand wie man (arbeitslos ohne Bezüge) sich am besten
verhält, wenn man angeblich einen Termin beim Arbeitsamt
versäumt hat. Man jedoch gar keine Einladung zum Termin (also
woher sollte man dann davon wissen) erhalten hat und nun die
eifrigen Beamten einen kurzerhand eine komplete Abmeldung
geschickt haben???
wie soll man beweisen, dass man keine Einladung erhalten hat?
Hallo, wer arbeitslos ohne Bezüge ist ist verpflichtet sich alle drei Monate zu melden/vorbeizuschauen. Es kann also durchaus sein, dass nur in der ANmeldebestätigung auf diese dreimonatige Meldepflicht hingewiesen wird und du dir den Termin von selbst in den Kalender hättest eintragen müssen.
Wenn du nach 3 Monaten nicht wieder gesehen wirst, weil du den Termin verschwitzt, dann bekommst du eben deine Abmeldung.
Dann kannst du einfach hingehen und sagen, dass du den Termin verschwitzt hast (insbesondere beim ersten mal) da du von dieser Frist nichts wusstest (und schließlich den Kopf voll hattest, weil du in Stellenbörsen und Anzeigen versinkst und hunderte Bewerbungen die Woche rausschickst) und die Abmeldung wird wieder zurückgenommen. Da du eh nichts bekommst, wird dir dann auch nichts abgezogen, nur mit der Rentenversicherung kann es dann irgendwann Probleme geben. Also immer schön die Anmelde- und abmeldezeiten sammeln und gut ist.
Gruß Susanne
Danke Susanne,
dass ist ja der Witz, die fleißigen Leutchen hatten schon nach einen Monat zum Termin geladen, dieser wurde wahrgenommen und zahlreiche Angebote geschickt. Natürlich wurde sich ausführlich um diese Angebote gekümmert und sich auch beworben.
Dann heute die Überraschung mit der Abmeldung beim AA. Auf Nachfrage hieß es man müsse sich jetzt erst wieder anmelden und wahrscheinlich bekommt man die Zeiten zwischen Abmeldung und heute (1 Monat)nicht auf die Rente angerechnet.
Also mal sehen was sonst noch passiert
Mfg Elisa
Hallo,
dass ist ja der Witz, die fleißigen Leutchen hatten schon nach
einen Monat zum Termin geladen,
Ja, die können einen auch zwischendurch einladen.
dieser wurde wahrgenommen
Das zählt dann bei den 3-Monats-Meldungen mit. Wann war denn der Termin bzw. die letzte persönliche oder telefonische Meldung beim Arbeitsamt?
MfG
Hallo
wie soll man beweisen, dass man keine Einladung erhalten hat?
Das kann man ja nicht beweisen.
Es gibt da mehrere Möglichkeiten: Entweder haben sie gar keine Einladung rausgeschickt, denken aber, sie hätten sie geschickt, weil es da irgendein Durcheinander gab.
Oder sie haben tatsächlich eine Einladung rausgeschickt, sie ist aber nicht angekommen.
- Es ist definitiv so, dass bei der Post Briefe verloren gehen können.
Das könnte auch noch erwähnt werden, ansonsten finde ich den Tipp von Susanne sehr gut.
Viele Grüße
Simsy
Vielen Dank für eure Hinweise,
bin dank ihnen etwas lockerer zum Amt marschiert und nach einen Besuch bei meinen liebsten aller Ämter bin ich jetzt auch etwas schlauer.
Es verhält sich rechtlich folgendermaßen:
- wenn ein arbeitsloser ohne Bezüge aufgrund eines nicht erhaltenen Termins nicht zum Termin erscheint, löschen die ihn aus der Statistik, d.h. keine Meldung mehr für die Rente. Der Arbeitslose erhält dann normalerweise umgehend die Abmeldung vom Arbeitsamt zugeschickt (im gegebenen Fall hat das locker einen Monat gedauert)und die betroffene Person hat dann 14 Tage Zeit zu reagieren. Wenn man also umgehend dort anruft, erhält man die Auskunft, dass man erstmal dort erscheinen und sich wieder anmelden muss, wird dann an eine wirkliche nette Mitarbeiterin weitergeleitet, die dann die Abmeldung rückgängig macht, dies funktioniert aber nur beim ersten Mal und nur innerhalb der besagten 14 Tage nach Erhalt des Abmeldungsbescheids.
Unangenehme Folge anstatt der obligatorischen Meldung nach 3 Monaten, die in dem Falle erst Ende Februar fällig gewesen wäre, darf ich dort jetzt schon nächste Woche antreten, man hat ja sonst nix zu tun und es kostet ja auch nur jedes Mal nen zehner um dort anzutanzen. ätz.
Also nochmal vielen Dank für eure Beiträge
Elisa