Ein Mieter hat Ende 2005 Hartz IV beantragt.
Bekommt er anscheinend auch. Zieht dann im Mai 2006 aus, da die Miete zu hoch ist und er diese nicht mehr zahlen kann.
Aus der NK 2006 ergibt sich eine Nachzahlung, die der Mieter noch nicht gezahlt hat.
Frage: zahlt die ARGE die Nebenkostenabrechnung für 2006 voll, einen Teil oder gar nicht?
Mieter behauptet, ARGE zahlt nix.
Danke
Ein Mieter hat Ende 2005 Hartz IV beantragt.
Bekommt er anscheinend auch. Zieht dann im Mai 2006 aus, da
die Miete zu hoch ist und er diese nicht mehr zahlen kann.
Aus der NK 2006 ergibt sich eine Nachzahlung, die der Mieter
noch nicht gezahlt hat.
Frage: zahlt die ARGE die Nebenkostenabrechnung für 2006 voll,
einen Teil oder gar nicht?
Mieter behauptet, ARGE zahlt nix.
ARGE selber fragen, das macht jeder wie er lustig ist und anscheinend Geld da ist. Da gibt es keine klare Regelung
Danke
büdde
ARGE selber fragen, das macht jeder wie er lustig ist und
anscheinend Geld da ist. Da gibt es keine klare Regelung
Danke
büdde
dann werde ich das mal tun, hoffentlich bekomme ich auch Auskunft
Hallo
ARGE selber fragen, das macht jeder wie er lustig ist und
anscheinend Geld da ist. Da gibt es keine klare Regelung
§ 22 SBG II
(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
Ich finde diese Regelung ziemlich klar.
Nebenkosten gehören zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Viele Grüße
Simsy
Hallo!
Nebenkosten gehören zu den Aufwendungen für Unterkunft und
Heizung.
Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 SGB II gehören nicht alle Nebenkosten, die ein Vermieter von seinem Mieter zusätzlich zur Miete verlangen darf. Nicht zu den Kosten für Unterkunft und Heizung gehören zum Beispiel die Kosten für Strom, es sei denn, der Strom wird für den Betrieb einer Elektroheizung verwendet. Auch nicht zu den Kosten für Unterkunft und Heizung gehören beispielsweise die Kosten für die Versorgung mit Wasser und dessen Entsorgung, für die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung.
Gruß, Franz
Hallo
Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 SGB
II gehören nicht alle Nebenkosten, die ein Vermieter von
seinem Mieter zusätzlich zur Miete verlangen darf. Nicht zu
den Kosten für Unterkunft und Heizung gehören zum Beispiel die
Kosten für Strom, es sei denn, der Strom wird für den Betrieb
einer Elektroheizung verwendet. Auch nicht zu den Kosten für
Unterkunft und Heizung gehören beispielsweise die Kosten für
die Versorgung mit Wasser und dessen Entsorgung, für die
Abfallentsorgung und die Straßenreinigung.
Sicher? Diese Kosten gehören aber doch eindeutig zu den Kosten für Unterkunft und Heizung.
Nur deshalb, weil es evtl. mal einen entsprechenden Bescheid gegeben hat (vermute ich jetzt mal), heißt es noch lange nicht, dass es so ist. Die Bescheide sind sehr oft fehlerhaft.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
es geht nicht darum, was er bekommt, sondern ob die NK-Nachzahlung, wenn der Mieter ausgezogen ist, übernommen werden.
Kosten für Strom und Wasser zum kochen werden nicht übernommen, so habe ich jedenfalls die Ausführung lt. ARGE-Site verstanden, alle anderen Kosten, die anfallen, ja.
Es geht darum, dass der Mieter mitteilte, die Nachzahlung wird nicht übernommen.
Hallo
es geht nicht darum, was er bekommt, sondern ob die
NK-Nachzahlung, wenn der Mieter ausgezogen ist, übernommen
werden.
Kosten für Strom und Wasser zum kochen werden nicht
übernommen, so habe ich jedenfalls die Ausführung lt.
ARGE-Site verstanden, alle anderen Kosten, die anfallen, ja.
Es geht darum, dass der Mieter mitteilte, die Nachzahlung wird
nicht übernommen.
Wenn diese Kosten in der tatsächlichen Höhe übernommen werden, dann wird natürlich auch die Nachzahlung übernommen. Die muss man doch auch tatsächlich bezahlen.
Strom wird nicht übernommen, das ist klar, aber Wasser?
Ich dachte doch. Ebenso wie die Müllabfuhr. - Aber egal, darum scheint es ja gar nicht zu gehen.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
Strom wird nicht übernommen, das ist klar, aber Wasser?
Die Kosten für WARMwasser werden nicht übernommen.
VG Simsy
die werden übernommen wenn das WW durch die Heizung aufbereitet wird und nicht durch Boiler bzw. Strom. So habe ich das jedenfalls verstanden.
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Hallo
die werden übernommen wenn das WW durch die Heizung
aufbereitet wird und nicht durch Boiler bzw. Strom. So habe
ich das jedenfalls verstanden.
Soweit ich weiß, muss bei WW durch die Heizung eine Pauschale von den Heizkosten abgezogen werden für WW.
Viele Grüße
Simsy
Soweit ich weiß, muss bei WW durch die Heizung eine Pauschale
von den Heizkosten abgezogen werden für WW.
Viele Grüße
Simsy
genau, glaube bis 18%.
Trotzdem immer noch meine Frage: zahlt die ARGe die Nachzahlung wenn der Mieter ausgezogen und eine andere Wohnung bewohnt?
Hallo
Trotzdem immer noch meine Frage: zahlt die ARGe die
Nachzahlung wenn der Mieter ausgezogen und eine andere Wohnung
bewohnt?
Ja sicher, das sind doch Nebenkosten in tatsächlicher Höhe.
Das andere (die Nebenkosten, die man so regelmäßig mit der Miete zahlt) ist doch nur eine geschätzte Vorauszahlung.
Ob jetzt jeder einzelne Posten bezahlt wird, weiß ich jetzt nicht genau, aber die normalen Nebenkosten*) werden bezahlt, ob sie jetzt monatlich mit der Miete oder hinterher in einem als Nachzahlung verlangt werden.
Es könnte höchstens sein, dass das Amt meint, das wäre ungewöhnlich viel (da gibt es auch irgendwelche Richtlinien), aber auch dann müssen die wahrscheinlich erstmal zahlen und sagen, dass sich das ändern muss, und einem zum Sparen oder zum Umziehen auffordern. Aber der Umzug zu Kostenersparniszwecken findet ja jetzt auch statt, deswegen dürfte es da keinen Hinderungsgrund geben.
Wenn du mir nicht glaubst, dann stell die Frage mal bei tacheles-sozialhilfe.de. Da sind eine Menge Leute, die sich sehr gut auskennen. Ich bin mir aber sicher, dass Nebenkostennachzahlungen - soweit sie korrekt sind - von der Arge übernommen werden müssen.
Viele Grüße
Simsy
* Was das Amt davon nicht bezahlt, muss der Mieter wahrscheinlich auch nicht bezahlen; außer eben WW über die Heizung. Manche Vermieter verlangen ja auch Zahlungen, die ihm gar nicht zustehen.
Hallo
warum sollte ich dir denn nicht glauben?
Klar mache ich das.
Stellt sich nur die Frage warum ein fiktiver Mieter das Gegenteil behauptet. Aber das wird abgeklärt.
Danke.
Hallo
Stellt sich nur die Frage warum ein fiktiver Mieter das
Gegenteil behauptet. Aber das wird abgeklärt.
Der fiktive Mieter behauptet das Gegenteil?
Ich hätte gedacht, das fiktive Amt behauptet das Gegenteil.
Ach so, es gibt da noch eine fiktive Vermieterin?!
Falls ja: Es kann wirklich sein, dass fiktive Ämter sowas behaupten. Das gibt’s nicht ganz selten, auch in Wirklichkeit, ist aber natürlich nicht immer so.
Dieses fiktive Amt müsste dann aber einen Ablehnungsbescheid schicken für einen Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung.
Viele Grüße
Simsy