Hallo,
Meine Frage: Ehepaar B. war 18 Monate auf Hartz IV angewiesen . Nun bekommen sie Rente ab den 1.2.08.Womit sie aus Hartz IV herausfallen da die Rente Höher ist als Hartz IV. Wenn nun noch Nachzahlungen für Nebenkosten kommen kann das Ehepaar den Betrag für 6 Monate aufrechnen?
Danke Anne
Das stelle ich mir schwierig vor, da bei Hartz4 das Zuflussprinzip gilt. Die Forderung würde die Eheleute zu einem Zeitpunkt treffen, da keine Hilfebedürftigkeit mehr vorliegt, also müssten sie dies selbst zahlen.
Es sein denn, dass dies schon mal erstritten wurde; zu Gunsten des Klägers.
Nein, hierbei liegt ein klare Gesetzesgrundlage vor, in der es heißt, (§ 22 SGB II) das grundsätzlich nur dann das Guthaben angerechnet, bzw. die Nachzahlung übernommen werden kann, wenn der Hilfeempfänger noch im Bezug steht.
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