Ab wann gilt's?

Hallo!

Angenommener Fall: Person X benötigt ALG 2, geht zum Amt und beantragt es. Der Bescheid soll zugeschickt werden. Ein paar Tage später meldet sich Person X zu einer Inventur. Der „Lohn“ wäre über der zulässigen Hinzuverdienstgrenze, doch der Bescheid ist noch nicht eingetroffen. Die Frage nun: Muss der Hinzuverdienst gemeldet werden, obwohl noch kein Bescheid gekommen ist oder gilt es schon ab dem Tag, wo Person X ALG 2 beantragt hat?

Vielen Dank schon mal für eure Mühe:smile:
LG Sweety

Hallo,

jeder Zuverdienst sollte ,schon aus eigenem Interesse ,
unverzüglich gemeldet werden.

Gruß

Überflüssiges Vollzitat entfernt [Mod X.]

Hallo,

Muss der
Hinzuverdienst gemeldet werden, obwohl noch kein Bescheid
gekommen ist

Ja.

oder gilt es schon ab dem Tag, wo Person X ALG 2
beantragt hat?

Da es alg II ab Antragstellung gibt (insofern es welches gibt), gilt das als Zuverdienst, der zu melden ist.

MfG

Muchas gracias!:smile: owt
.

Ergänzung
Hallo

Da es alg II ab Antragstellung gibt (insofern es welches
gibt), gilt das als Zuverdienst, der zu melden ist.

Der erwartete Zuverdienst ist natürlich unverzüglich zu melden, aber er gilt für den Monat, in dem das Geld auf dem Konto eingeht.

Viele Grüße
Simsy