Hartz4 : Elternbeitrage für Kindergarten

Ich finde es falsch das für den Kindergarten bei Eltern mit Bedarfsgemeinschaft Elternbeiträge zahlen. Denn die sehen das als Einkommen was es nicht ist.

Und Elternbeiträge zahlen nur die Eltern die neben der Nebenkosten hohe Mieten zahlen müssen. Das Amt zahlt Geld für die Miete. Nach Abzug der Miete bleibt das ungefähr das gleiche Geld über wie bei anderen auch. Nur ist diese Teil der Betrag was am Ende Netto so hoch macht.

Beispiel: Habe ein Kind, Frau und eine Eigentumswohnung. Zahle Nebenkosten 220 Euro. 194 Euro zahlt die Agentur. Dann bleibt für die Familie mit den Regelsatz so und so viel über.

Den gleichen Betrag bleibt auch bei meinen Nachbar über nach Abzug der Miete. Das sind über 550 Euro mit zwei Kinder. Aber er muss noch zusätzlich Elternbeiträge abdrücken!

Die Elternbeiträge sollen sich an die Regelsätze halten und nicht was hinten rauskommt.

Vieleicht versteht Ihr was ich damit meine. Bildlich kann man das besser darstellen…

blauer72

Auch kein Hallo,

abgesehen davon, dass ich überhaupt nicht verstehe, worum es hier geht, was vielleicht an der etwas abenteurlichen Satzstellung liegt:

Wie genau lautet die Frage?

Gruß

S.J.

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Vieleicht versteht Ihr was ich damit meine.

Nein.

Bildlich kann man das besser darstellen…

Mal`s mal auf.

Es fällt mirleider schwer etwas zu beschreiben. Ich stelle es mir mal bildlich vor und gehe nach der Reihe.

Fakt ist das auch Hartz 4 Empfänger Elternbeiträge fürs Kindergarten bezahlen müssen.

Das Arbeitslosengeld besteht aus zwei Teilen.

Der Erste ist die Grundversorgung. Dies beinhaltet den Regelsatz für die Ganze Familie.
Dieses Geld ist Knapp und soll nicht weiter an Wert verlieren. Damit kauft man die Lebensmittel und deckt die täglichen Kosten.

Das Zweite Teil ist das Geld um die Wohnung zu bezahlen. Einige haben eine Eigentumswohnung andere zahlen Miete.

Wer viel Geld verdient soll auch mehr Elternbeiträge bezahlen. Doch das hohe Nettoeinkommen vom Arbeitslosen II Geld ensteht nicht weil er gut verdient. Sondern weil er den Zweiten Teil für die Wohnung ausbezahlt kriegt.

Je höher die Miete mit Nebenkosten umso mehr muss man Elternbeiträge bezahlen.

Somit fehlt Geld vom Zweiten Teil und muss vom Ersten Teil bezahlt werden. Man hat dann weniger Geld im ersten Teil.

Ein Beispiel: Ich habe eine Eigentumswohnung und kriege nur die Nebenkosten bezahlt. Das macht bei mir mit einem Kind und Frau netto um die 958 Euro. Ich zahle kein Gelds fürs Kindergarten

Meine Nachbar leben zur Miete. Die kriegen mit dem ersten Teil genauso viel wie ich. Müssen aber weniger ausgekommen. Den die kriegen die Miete mit Nebenkosten bezahlt. Es sind 1458 Euro die ausbezahlt.
Hört sich viel an - ist aber das Geld was für die Warmmiete gebraucht.
Die Müssen Elternbeiträge zahlen.

Jetzt der Komplizierte Satz: Man zahlt Elternbeiträge beim Arbeitslosen Geld II nicht weil man viel verdient - sondern weil man eine grosse Miete bezahlen muss.

Und das finde ich falsch.

Noch schlimmer finde ich es wenn pro Kind 220 Euro Regelsatz bekomme. Davon wird dann 150 Euro Kindergeld abgezogen und ca. 27 Euro Kindergartengeld. Macht Pro Kind 220-150-26=44 Euro Pro Kind.

Ein Satz nebenbei: Das wäre was wenn ein Arbeitgeber vom Chef gesagt kriegt: Du Kriegst Kindergeld somit kannst du auch vom Lohn 150 Euro weniger verdienen

Ein Satz nebenbei: Das wäre was wenn ein Arbeitgeber vom Chef
gesagt kriegt: Du Kriegst Kindergeld somit kannst du auch vom
Lohn 150 Euro weniger verdienen

Hallo,
denke, ich habe jetzt verstanden, was du meinst.
Aber wenn du den oben genannten Vergleich ziehst, dann solltest du dich wegen der Bemessung des Elternbeitrages an den Kindergarten wenden und nicht an das Jobcenter.

Grüße
Kristin