Beerdigungskostenbeihilfe für ALGII-Empfänger

Hallo!

A ist ALGII-Empfänger. A´s Mutter stirbt u A tut sich mit seinen Geschwistern zusammen, um die Beerdigung über die Bühne zu bekommen. Bekommt A von ARGE/Sozialamt irgendeine Unterstützung, um die Beerdigung zu finanzieren? Wenn ja, ist das ein Darlehen, was zurückgezahlt werden muss, oder eine einmalige Leistung, die nicht zurückgezahlt werden muss? Ich persönlich glaube nämlich kaum, dass diese Kosten über den Regelleistungsatz abgedeckt sind.

Nein

A ist ALGII-Empfänger. A´s Mutter stirbt u A tut sich mit
seinen Geschwistern zusammen, um die Beerdigung über die Bühne
zu bekommen. Bekommt A von ARGE/Sozialamt irgendeine
Unterstützung, um die Beerdigung zu finanzieren?

Nein.

Wenn ja, ist das ein Darlehen, was zurückgezahlt werden muss, oder :eine einmalige Leistung, die nicht zurückgezahlt werden muss? Ich
persönlich glaube nämlich kaum, dass diese Kosten über den
Regelleistungsatz abgedeckt sind.

Sind sie auch nicht, da Kosten für Beerdigungen nicht eingerechnet sind. Aber es ist vielmehr so, dass A ohnhin nicht nur Finanzierung der Kosten der Beerdigung herangezogen werden kann, da er mittellos ist.
D.h. die restlichen Geschwistern zahlen alleine. haben die auch nichts, zahlt das Sozialamt die Kosten der Beerdigung komplett (Grundausstattung versteht sich).

hallo;
die kosten für die beerdigung werden anteilig durch die zahl der geschister übernommen. das gleiche musste ein freund von mir auch durch machen.

es handelt sich um kein darlehen - und muss nicht zurück bezahlt werden. person „a“ bekommt vom amt unterlagen die am besten beim beerdigungsunternehmen eingereicht werden. die kennem sich damit gut aus und beraten zugleich. es muss aber alles eingetragen werden - spätere änderung (wahrscheinlich) kaum möglich. das heißt, zum beispiel nicht nur alles was mit der direkten beerdigung zu tun hat eintragen - auch den späteren grabstein nicht vergessen.

wie gesagt die gesamt summe geht durch die anzahl der geschwister. allerdings zahlen die ämter selten luxus bestattungen - wenn du weisst was ich meine - da muss mam etwas variieren.

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Hallo,
der zur Bestattung verpflichtete kann einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt (nicht bei der ARGE) stellen. Bevor das Sozialamt jedoch die Kosten übernimmt, wird geprüft, ob EINER (oder mehrere) der zur Bestattung verpflichteten die Kosten tragen können. Wenn auch nur einer die Kosten voll tragen kann, wird der Antrag abgelehnt (oder wenn mehrere zusammen die Kosten tragen können).
Wenn es 4 Personen gibt, die zur Bestattung verpflichtet sind, sind diese nämlich nicht verpflichtet, jeweils 1/4 der Kosten zu tragen, sondern jeder für sich ist verpflichtet, die vollen Kosten zu tragen. Die Aufteilung untereinander ist Privatsache.

Gruß
Nelly

Wenn es 4 Personen gibt, die zur Bestattung verpflichtet sind,
sind diese nämlich nicht verpflichtet, jeweils 1/4 der Kosten
zu tragen, sondern jeder für sich ist verpflichtet, die vollen
Kosten zu tragen. Die Aufteilung untereinander ist
Privatsache.

Hallo, das ist gut dargelegt. Hast du zufällig eine gestzl. Grundlage bzgl. der gesamtschuldnerischen Haftung in diesem Fall.

Hallo, das ist gut dargelegt. Hast du zufällig eine gestzl.
Grundlage bzgl. der gesamtschuldnerischen Haftung in diesem
Fall.

§§ 1967, 1968, 2058 und 421 BGB.

Gruß
Nelly