Hallo!
Im Internet und auch in diesem Forum habe ich bisher nichts brauchbares zum Thema gefunden.
Sobald man die Einkommensgrenze von 7680€/Jahr überschritten hat, bekommt man kein Kindergeld mehr, es sei denn, man weist höhere Werbungskosten auf. Nach einem vollem Jahr kann man dann wieder Kindergeld beantragen und man bekommt, vorausgesetzt man fällt wieder unter die Einkommengrenzen das Kindergeld auf einmal zurückgezahlt.
Was ist aber, wenn die unvermeidbaren Werbungskosten nachweisbar so hoch sind, das das Kind/Eltern auf das Kindergeld monatlich angewiesen sind und nicht erst ein Jahr später? Ich habe irgendwo mal aufgeschnappt, dass es einen Antrag gibt, dass das Kindergeld vorzeitig, sozusagen „nicht bindet“ gezahlt werden könnte. Weiß jemand was dazu?
Die Einkommensgrenze von 7680 Euro bezieht sich auf das Kalenderjahr. Sobald im Laufe eines Kalenderjahres nachgewiesen werden kann, dass nach Abzug der Werbungskosten die Einkommensgrenze nicht überschritten wird, kann ein Antrag auf Zahlung von Kindergeld bei der Familienkasse gestellt werden. Es wird dann Kindergeld für die Dauer des Kalenderjahres bewilligt und für die bereits abgelaufenen Kalendermonate nachgezahlt.
Eine Zahlung von Kindergeld in der Hoffnung, die Werbungskosten würden schon im Laufe des Jahres so weit anwachsen, dass nach ihrem Abzug die Einkommensgrenze nicht überschritten wird, gibt es meines Wissens nicht.
Im Übrigen kann die Einkommensgrenze auch durch Abzug der gesetzlichen Sozialabgaben unterschritten werden.
Eine Zahlung von Kindergeld in der Hoffnung, die
Werbungskosten würden schon im Laufe des Jahres so weit
anwachsen, dass nach ihrem Abzug die Einkommensgrenze nicht
überschritten wird,
nicht in der Hoffnung, sondern nach geplanten, allein unvermeidbaren Kosten, die nachweisbar auf einen zukommen, und das nicht auf das Jahr gesehen sondern pro Monat.
gibt es meines Wissens nicht.
Doch das gibt es wirklich. Es ist doch nicht Sinn des Kindergeldes, wenn man ein Jahr lang aufgrund eben hoher Werbungskosten Schulden macht und zwangsweise auf Sparflamme fährt, und man dann nach einem Jahr 1848€ auf einen Schlag nachgezahlt bekommt. Ich wusste nur nicht wie man Kindergeld unter Vorbehalt beantragt.
Ein netter Herr hat mir dazu eine Nachricht direkt auf meine email-Adresse geschickt. Ich habe sie leider ausversehen gelöscht also hier vielen Dank für die Antwort, falls es gelesen wird.
Im Übrigen kann die Einkommensgrenze auch durch Abzug der
gesetzlichen Sozialabgaben unterschritten werden.
Wie gibt man das an? In dem normalen Antrag auf Kindergeld bzw auf dem Vordruck für Werbungskosten muss man das Bruttoeinkommen angeben, selbst in den Hinweisen steht dazu nichts drin. Rechnet die Familienkasse die Sozialabgaben etwa pauschal ab?
Was ist aber, wenn die unvermeidbaren Werbungskosten
nachweisbar so hoch sind, das das Kind/Eltern auf das
Kindergeld monatlich angewiesen sind und nicht erst ein Jahr
später? Ich habe irgendwo mal aufgeschnappt, dass es einen
Antrag gibt, dass das Kindergeld vorzeitig, sozusagen „nicht
bindet“ gezahlt werden könnte. Weiß jemand was dazu?
Kindergeld beantragen und
die erwarteten Einkünfte und die erwarteten Werbungskosten angeben.
Wenn schon jetzt möglich, die Werbungskosten nachweisen oder zumindest begründen.
Das Kindergeld wird gezahlt,
die taqtsächlich erfolgten Einkünfte und Werbungskosten registieren und auflisten
zugehörige Belege sortiert aufbewahren
Am Jahresende Belege kopieren und als Nachweise an die Familienkasse schicken.
Danke für deine Antwort, soweit bin ich bis jetzt auch gekommen nur ist da immer noch die Frage die ich hatte:
Im Übrigen kann die Einkommensgrenze auch durch Abzug der
gesetzlichen Sozialabgaben unterschritten werden.
Wie gibt man das an? In dem normalen Antrag auf Kindergeld bzw auf dem :Vordruck für Werbungskosten muss man das Bruttoeinkommen angeben, selbst :in den Hinweisen steht dazu nichts drin. Rechnet die Familienkasse die :Sozialabgaben etwa pauschal ab?
Wie gibt man das an? In dem normalen Antrag auf Kindergeld bzw auf dem
Vordruck für Werbungskosten muss man das Bruttoeinkommen angeben, selbst
in den Hinweisen steht dazu nichts drin. Rechnet die Familienkasse die :Sozialabgaben etwa pauschal ab?
Man kann z. B. eine Kopie Gehaltsabrechnung vom letzten Monat beilegen.
Ich komme mit den Fragebögen der Familienkasse selten ganz zurecht. Ich schreibe also (aus den unterschiedlichsten Gründen) immer einen kleinen Brief dazu.
Mal eine Tabelle, weil meine Angaben nicht in die Fragebögen passen, mal eine Erläuterung zur Situation eines der Kinder, mal eine Frage usw.
In Deinem Beispielfall würde ich erwähnen, dass
„… Sozialabgaben in Höhe von 12 mal xxx,xx € (siehe beiliegende Gehaltsabrechnung) zu erwarten …“
sind.
Das sollte dann wirklich reichen.
Falls sie doch „Nein“ sagen (seeehr unwahrscheinlich): Widerspruch.
Den Umgamg mit Bürokratie muss man sportlich nehmen (sonst verliert man nur die gute Laune).
Wer mich mit Bürokratie beschmeißt, bekommt Bürokratie zurück. *g*