Steht einen Diabetiker (Typ II) ein Mehrbedarf für Kostenaufwendige Ernährung zu? (Harzt IV Empfänger)
Steht einen Diabetiker (Typ II) ein Mehrbedarf für
Kostenaufwendige Ernährung zu? (Harzt IV Empfänger)
Hallo,
der Mehrbedarf wird gewährt, wenn der Arzt den entsprechenden Antragsvordruck ausfüllt und abstempelt.
Grüße
Kristin
Hallo,
Steht einen Diabetiker (Typ II) ein Mehrbedarf für
Kostenaufwendige Ernährung zu? (Harzt IV Empfänger)
Ja. http://www.my-sozialberatung.de/files/HW%2021%202007…
MfG
In den Meisten ALG II Behörden ist allerdings noch eine zusätzliche Untersuchung beim Gesundheitsamt erforderlich, denn die Sachbearbeiter sind keine Mediziner!
LG Mausy 02