Ärztliche Untersuchung JobCenter/arbeits'fähig'?

Hallo,

ich betreue eine Person, sie chronisch depressiv ist.

Bisher hat er stets Alg2 bezogen. Im Alg2-Bogen hatte er angegeben, dass er drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Dies hatte 2 Folgen:

  1. Er bekommt Alg2, keine Sozialhilfe.
  2. Er bekam auch eine Eingliederungsvereinbarung vom JobCenter geschickt, die er hätte unterschreiben sollen (danach hätte er vier mal im Monat sich bewerben müssen).

Im Moment ist die Person nicht arbeitsfähig, weil eben immer noch psychisch erkrant. Andererseits ist es gut möglich, dass sich seine gesundheitliche Situation weiterhin verbessert (bspw. ist es gut möglich, dass er in Kürze mit Reha-Maßnahmen beginnt).

Nun ist er zu einer ärztlichen Untersuchung vom JobCenter geladen.

Weiß jemand, in welchen Kategorien die Diagnosen hier ausfallen? Gibt es z.B. eine Kategorie, nach der eine Person zwar als arbeitsfähig gilt (und somit weiterhin Alg2, und keine Sozialhilfe bezieht), somit auch an unterschiedlichsten Rehamaßnahmen gefördert teilnehmen kann, aber gleichzeitig nicht zu 1EURO Jobs oder Eingliederungsvereinbarungen verpflichtet werden kann?

Kann ich entsprechende Regeln irgendwo nachlesen?

Herzlichen Dank!

Hallo, Michael!
Leider kann ich Dir keine fachliche Info bieten, aber einen Beispielfall.
Was mich interessieren würde: In welcher Eigenschaft betreust Du diese Person, daß Du die Frage hier auf dem Brett stellst? Gibt es bei Deinem Job keine berufl. Richtlinien?
Also, Beispiel: ich.
War beim Jugendamt als alleinerziehende Mutter auf 3 Std. arbeitsfähig gesetzt, weil: schwerer Bandscheibenschaden, halbblind, kein Gefühl in der linken Hand, schwere Wechseljahr-Beschwerden. Dann kam HartzIV. Ich mußte zum Vertrauens (oder Vertrags?)-Arzt. Der schrieb mich auf 6 Stunden arbeitsfähig. Da ich bei der Untersuchung nichtmal die Winterjacke ausziehen mußte, beschwerte ich mich und mußte nun zum Arbeitsamtsarzt. Der konstatierte: ich kann nicht stehen, nicht sitzen, nicht laufen, schlecht sehen, nichts heben, keine Arbeit in Zwangshaltung (wie etwa Tippen oder Nähen) ausführen und darf nicht gestreßt werden, aber eine Einschränkung meiner Arbeitsfähigkeit ist nicht festzustellen. 8 Stunden sind zumutbar. Nun kriege ich Stadtsklavenjobs, die aber in aller Regel nicht den Einschränkungen entsprechen. Das Problem dabei ist, daß es mir unglaublich schwer fällt, mich beim AA in der Schlange anzustellen, was bei uns kaum unter 1/2 Std. abgeht, oft länger. Deshalb würde ich Dich bitten, solltest Du irgendwie erfahren, was ich gegen die ständige Schikane unternehmen kann, mir eine Nachricht zukommen zu lassen.
Ich glaube, Dein Depressiver hat ganz schlechte Karten. Es sei denn, er kann Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorbringen. Dann klappt’s, bei uns zumindest. Aber mit ALGII ist dann Ende, weil er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Ich verstehe sowieso nicht, wieso er ALG II bekommt, statt Krankengeld. In solchen Fällen ist doch eigentlich die BfA bzw. LVA zuständig? Hat er da schonmal nachgefragt?
So, ich fürchte, daß ich Dir nicht weiterhelfen konnte. Aber vielleicht Du mir?
Ich hoffe, Du kriegst noch bessere Auskünfte
LG - Mona