Hallo
Ist es nicht egal, wo man gemeldet ist?
Bei den Bekannten zu wohnen ist ja nur eine Übergangslösung,
deshalb hat er das nicht gemacht.
Wenn er sich beim Bekannten anmeldet, dann hat er auch einen gewissen Anspruch darauf, dort zu wohnen. Insofern wird der Bekannte möglicherweise nicht damit einverstanden sein, wenn er sich dort anmeldet.
Im Prinzip ist es vielleicht nicht so wichtig, es ist aber wichtig dafür, welches Amt zuständig ist. Und das kann wiederum Konsequenzen für den Ort der angebotenen Stellen oder „Fördermaßnahmen“ haben.
Aha… Irgendwie ist das doch… naja… Im Prinzip könnten
die doch froh sein, dass er umsonst wohnen kann (er spart
sozusagen) und was ich auch nicht verstehe: Ich dachte, man
soll so flexibel sein, -andererseits wird man ja förmlich
gezwungen, sich nur in seiner Heimatstadt
(Eltern-wohnen-da-Stadt) nach Arbeit umzusehen.
Tja, er soll halt schon brav bei Mami und Papi wohnen und immer auf dem Sprung sein. Wenn das Amt dann vielleicht in Pusemuckel einen Job für ihn findet, dann soll er da hinziehen. Falls er den Job während der Probezeit wieder loswird, dann wohnt er da in Pusemuckel und kann schaun, was er da macht.
Weißt du, wo man nachlesen kann, welchen Sinn und Zweck das
Ganze hat?
Der Sinn und Zweck des Ganzen ist natürlich Kostenersparnis. Es ist halt billiger, wenn die Leute zu Hause wohnen bleiben. Die meisten haben ja nicht die Möglichkeit, irgendwo kostenfrei zu wohnen, und von daher ist dieser Fall wohl gar nicht vorgesehen. Kann gut sein, dass die Ämter dann einfach nicht wissen, wie sie das handhaben sollen, und einfach nur deswegen verlangen, dass er zu seinen Eltern zieht.
Noch eine Frage: Wenn unter 25jährige bei ihren Eltern wohnen,
bezieht sich das dann nur auf die Unterkunft und sie erhalten
dann vom Amt Hilfe oder ist das dann auch so gemeint, dass die
Eltern auch für alles andere aufzukommen haben?
Es ist so gemeint, dass vorausgesetzt wird, dass die Eltern mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen. Der unter-25-jährige bekommt zwar was für seinen Lebensunterhalt, aber deutlich weniger als einer, der alleine wohnt (es werden Ersparnisse bei den Kosten für Kühlschrank, Kochen, Möbel oder was weiß ich vorausgesetzt).
Wenn die aber in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, dann wird das Einkommen wie auch das Vermögen der Eltern mit berücksichtigt und muss auch nachgewiesen werden. Wenn die Eltern zuviel Einkommen oder Vermögen haben, dann kriegt der Antragsteller gar nichts.
Er hat aber Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes, soviel ich weiß. Außerdem könnte er natürlich Wohngeld beantragen, wenn er nicht ausgerechnet Wohnkosten keine hätte.
Viele Grüße
Simsy