Hallo Zusammen !
Folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer möchte seine Stelle wechseln. Er findet einen neuen Arbeitgeber und unterschreibt seinen neuen Arbeitsvertrag - angenommen zum 01.01… Daraufhin kündigt er bei seinem alten Arbeitgeber zum 31.12.
So nun erkrankt unser Arbeitnehmer im Januar - und der Arbeitgeber kündigt wärhend der Probezeit.
Jetzt stellt sich die Frage: Kann die Arbeitsargentur eine Sperrzeit verhängen da die Kündigung beim vormaligen Arbeitgeber selbst erfolgte und das neue Arbeitsverhältnis noch zu kurz war ?
Vielen Dank für jede Falllösung !
Hallo,
Kann die Arbeitsargentur eine
Sperrzeit verhängen da die Kündigung beim vormaligen
Arbeitgeber selbst erfolgte und das neue Arbeitsverhältnis
noch zu kurz war ?
Kann und wird sie nicht.
_’’§ 144 Ruhen bei Sperrzeit
(1) 1Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. 2Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
- der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),’’_
Der Arbeitnehmer hat ja nicht seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Das war einfach Pech.
MfG
Das kann sein, allerdings nur wenn das alte Arbeitsverhältniss unbefristet war und das neue befristet ist.
LG Mausy02