Hallo,
angenommen, ein Arbeitslosengeld II- Empfänger bewirbt sich um Vollzeitstellen (befristet oder unbefristet). Auf eine der Bewerbungen (Arbeitsvermittlung) bekommt er ein Vorstellungsgespräch für eine Teilzeitstelle. Sozialversicherungspflichtig.
Der Empfänger ist über 25, kinderlos.
Ist es zumutbar für einen Empfänger eine Teilzeitstelle anzunehmen und damit natürlich deutlich weniger Geld als zuvor durch ALGII zu erhalten, obwohl er Vollzeit arbeiten möchte?
Besagter Empfänger unterschrieb die Eingliederungsvereinbarung, in der ausdrücklich befristete Stelle, Zeitarbeitsstellen und 400 Euro- Jobs beschrieben sind - allerdings keine Teilzeit.
Befristete Arbeit und Zeitarbeit wären Vollzeit und damit im zumutbaren Rahmen für den Empfänger. 400-Euro-Jobs wären ein Zubrot zu den Sozialleistungen und somit ebenfalls zumutbar.
Was kann der Empfänger in diesem Fall tun? Eine Arbeit als Teilzeitarbeiter ist wirtschaftlich natürlich nicht tragbar.
Vielen Dank.
Hallo,
zusätzlich interessiert den Empfänger natürlich folgendes: angenommen, er nimmt die Teilzeitstelle an (Versicherungspflichtig), besteht ein Recht auf Zuzahlung seitens der Jobcenter? Schließlich ist es alleine mit Teilzeitarbeit nicht möglich, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Vielen Dank.
Hallo, hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html sind die Zumutbarkeitsregelungen für alg II-Empfänger. Da ist nichts dabei, was gegen eine Versicherungspflichtige Teilzeittätigkeit spricht.
Man kann ergänzendes alg II beantragen, ob mans bekommt hängt von verschiedenen Faktoren ab.
MfG
Hallo,
die Frage ist ja: Teilzeitarbeit ist wohl immer versicherungspflichtig. Im Vergleich zu bspw. 400-Euro-Jobs.
Ist es denn korrekt, dass das Einkommen von versicherungspflichter Teilzeitarbeit von den Jobcentern wie 400-Euro-Jobs berechnet werden? Verdient man beispielsweise als ALGII Empfänger in einem versicherungspflichtigen Teilzeitjob 700 Euro brutto, werden diese angerechnet (bis max. 140 Euro).
Oder zählt bei den Jobcentern eine Teilzeitarbeit soviel wie eine Vollzeitarbeit, da versicherungspflichtig und das ALGII entfällt?
Mit „zumutbarer Arbeit“ habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, da dies in einem anderen Kontext steht.
Vielen Dank.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Teilzeitarbeit ist wohl immer
versicherungspflichtig. Im Vergleich zu bspw. 400-Euro-Jobs.
Auch ein 400-€-Job ist eine Teilzeittätigkeit im arbeitsrechtlicehn Sinne.
Ist es denn korrekt, dass das Einkommen von
versicherungspflichter Teilzeitarbeit von den Jobcentern wie
400-Euro-Jobs berechnet werden?
Wird es doch gar nicht.
gilt sowohl für 400-€-Jobs als auch für versicherungspflichtige Tätigkeit.
Verdient man beispielsweise
als ALGII Empfänger in einem versicherungspflichtigen
Teilzeitjob 700 Euro brutto, werden diese angerechnet (bis
max. 140 Euro).
Bei nem 400-€-Job wird auch angerechnet … nur eben entsprechend weniger.
Oder zählt bei den Jobcentern eine Teilzeitarbeit soviel wie
eine Vollzeitarbeit, da versicherungspflichtig und das ALGII
entfällt?
Kann man pauschal nicht sagen. Einfach mal nach ‚‚ergänzendes alg II‘‘ googlen.
Hallo,
ergänzendes ALG II wird offenbar dann gezahlt, wenn das Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt. Dieses liegt bei einem alleinstehenden Erwachsenen ohne Kind bei 613 Euro/ Monat, also 7356 Euro/ Jahr.
Im Internet gibt es widersprüchliche Angaben. Während auf der einen Seite behauptet wird, dass man als ALG II Empfänger versicherungspflichtige Teilzeitjobs als Zuverdienst annehmen kann und entsprechend dem Bruttoeinkommen Kürzungen hinnehmen muss - aber ALG II- Empfänger bleibt - heißt es auf der anderen Seite, dass man mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit (egal ob Teil- oder Vollzeit) nicht mehr ALGII Empfänger ist und Leitungen entfallen, da man in Arbeit ist. Hier würde nur die Möglichkeit bestehen, Leistungen zu beantragen um das Existenzminimum zu sichern. Dieses liegt aber wie oben beschrieben bei 613 Euro/ Monat.
Was ist nun korrekt? Bleibt der ALGII Empfänger mit Aufnahme einer soz.vers.pfl. Teilzeitarbeit weiterhin ALGII- Empfänger oder endet damit seine Arbeitslosigkeit? Ist die soz.vers.pfl. Teilzeitarbeit ein Teil der gewünschten Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne der Jobcenter (wie etwa 1-Euro-Jobs, 400-Euro-Jobs) oder endet der Anspruch auf Leistung?
Vielen Dank.
Überflüssige Zitate entfernt. [Mod. X.]
Hallo
Was ist nun korrekt? Bleibt der ALGII Empfänger mit Aufnahme
einer soz.vers.pfl. Teilzeitarbeit weiterhin ALGII- Empfänger
oder endet damit seine Arbeitslosigkeit?
Hm, gute Frage.
Soviel ich weiß, kann man auch ergänzendes ALG II sogar dann beantragen (und ggf. bekommen), wenn man eine Ganztagsstelle hat, obwohl derjenige ja nun ganz bestimmt nicht arbeitslos ist. Dem werden nur halt keine Arbeitsstellen mehr vermittelt, weil er ja schon eine hat.
Ich würde vermuten, dass der ALG-II-Empfänger dazu verpflichtet ist, diese Arbeit anzunehmen, aber direkt weiter nach einer Ganztagsstelle zu suchen, solange er ergänzendes ALG II bekommt.
Ich denke, es ist auch irgendwie leichter, aus einer ungekündigten Stelle heraus eine Arbeit zu finden, als aus der Arbeitslosigkeit, insofern würde ich das nicht so negativ sehen.
Wenn das Einkommen nun geringer ist als vorher, dann werden doch bestimmt noch Leistungen bezahlt. Als Einkommen gilt übrigens m. W. das Netto-Einkommen, also das, was man tatsächlich bekommt.
Außerdem würde ich anstelle des Betreffenden Wohngeld beantragen. Wahrscheinlich muss er das sogar, weil Wohngeld m. W. vorrangig ist. Wenn er mit seinem Einkommen + Wohngeld auf den ALG II Satz kommt (der aber deutlich höher wird, wenn man Arbeitseinkommen hat), dann bekommt er halt Wohngeld, sonst ergänzendes ALG II.
Viele Grüße
Simsy
Hallo,
angenommen, ein Arbeitslosengeld II- Empfänger bewirbt sich um
Vollzeitstellen (befristet oder unbefristet). Auf eine der
Bewerbungen (Arbeitsvermittlung) bekommt er ein
Vorstellungsgespräch für eine Teilzeitstelle.
Sozialversicherungspflichtig.
Der Empfänger ist über 25, kinderlos.
Ist es zumutbar für einen Empfänger eine Teilzeitstelle
anzunehmen und damit natürlich deutlich weniger Geld als zuvor
durch ALGII zu erhalten,
Der Punkt irritiert mich dann doch etwas. Warum denn „natürlich“? Ich darf mal etwas provozierend fragen, ob denn ALG II-Zahlungen wirklich noch so hoch bemessen sind, dass es völlig selbstverständlich mehr ist, als eine Teilzeitstelle?
obwohl er Vollzeit arbeiten möchte?
Besagter Empfänger unterschrieb die
Eingliederungsvereinbarung, in der ausdrücklich befristete
Stelle, Zeitarbeitsstellen und 400 Euro- Jobs beschrieben sind
- allerdings keine Teilzeit.
Befristete Arbeit und Zeitarbeit wären Vollzeit und damit im
zumutbaren Rahmen für den Empfänger. 400-Euro-Jobs wären ein
Zubrot zu den Sozialleistungen und somit ebenfalls zumutbar.
Was kann der Empfänger in diesem Fall tun? Eine Arbeit als
Teilzeitarbeiter ist wirtschaftlich natürlich nicht tragbar.
Und schon wieder… Das bedient wirklich das Klischee, dass es ALG II-Empfängern zumindest besser geht, als Teilzeit-Arbeitnehmern. Wenn es sich hier natürlich zudem um einen Niedriglohn-Sektor handelt, wäre diese info vielleicht angebracht gewesen.
Greetz, Bommel
Vielen Dank.