Rückwirkend Antrag ALG I stellen?

Hallo, wenn Jemand arbeitssuchend sich gemeldet hat, aber keinen Antrag auf ALG I stellt, ist das sicherlich nicht schlimm. Ist ja egal, wovon dieser Jemand dann lebt.
Dieser Jemand hatte dann Glück und bekam Arbeit, doch leider nicht so lang.
Und dieses Mal will Jemand Antrag auf ALG I stellen.
Kann es sein, daß das Amt dann fordert, um den Antrag bearbeiten zu können, muss erst ein Antrag für die alte Zeit rückwirkend gestellt sein?
Was für Auswirkungen könnte das haben? Dass der Anspruch auf ALG I bald rum ist, weil ja rückwirkende gezahlt wird?
Gibt es so was überhaupt?
Danke für Antworten.

Hallo,

Gibt es so was überhaupt?

Nein, gezahlt wird erst ab Antragstellung insofern die Anspruchsvoraussetzungen [noch] erfüllt sind.

MfG

hallo kätzchen,

der JEMAND muss in den letzten 2 jahren mindestens 1 jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um einen anspruch auf 1/2 alg I zu haben. kommen die 360 tage nicht zusammen, so hat er keinen anspruch und muss alg II beantragen - kommt dann wieder aus private situation an ob er was bekommt.

berechnet werden dann aus beiden stellen, was er an alg I bekommt, wenn er anspruch hat.

gezahlt wird erst ab persönlicher antragstellung, rückwirkend geht gar nichts!

reicht das zur info?

gruss
paragraphenmaus