Hallöle…
Nehmen wir mal an, eine Bedarfsgemeinschaft hat Ende Juni 2007 die Übernahme einer Heizkostennachzahlung beantragt. Diese wurde abgelehnt.
Daraufhin hat die BG Ende Juli 2007 Widerspruch eingelegt und um eine Einzelfallentscheidung gebeten.
Die Beschwerdestelle meldete sich Mitte August mit einem Fragebogen zur Wohnung. Diese Fragen wurden noch Mitte August per eMail beantwortet. Der Empfang der eMail wurde bestätigt.
Bei einer telefonischen Nachfrage Ende 2007 sagte der Sachbearbeiter nur, daß noch keine Entscheidung abzusehen sei, da man Bearbeitungsrückstand habe.
Auf eine eMail vor ca. einer Woche mit einer Nachfrage zum aktuellen Stand und Fristsetzung und ausdrücklicher Bitte um Empfangsbestätigung wurde nicht geantwortet. Daher ging heute nochmal eine eMail raus mit erneuter Bitte um Empfangsbestätigung und der Ankündigung, daß bei ausbleibender Bestätigung das Schreiben persönlich gegen Quittung abgegeben wird.
Nun meine Fragen zu diesem theoretischen Fall:
1.) Wie lange dürfen die sich Zeit lassen?
2.) Wie kann man weiter vorgehen?
3.) Hat es evtl. eine Auswirkung, wenn die BG wegen Arbeitsaufnahme ab Februar 2008 über den Satz kommt und somit nicht mehr bedürftig ist? Wird dann abgelehnt oder zählt nur der Stand zum Zeitpunkt des Antrages? Schließlich klafft das Loch der Abrechnung ja noch immer auf dem Konto.